Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024
Der Antheil an einem Bergwerke heißt Kux. Der Kauf eines Kuxes gehört zu den gewagten Verträgen. Der Verkäufer haftet nur für die Richtigkeit des Kuxes, und der Käufer hat sich nach den Gesetzen über den Bergbau zu benehmen.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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