Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
Paragraph 1082,
Ist bei einem Kauf auf Probe keine Probezeit vereinbart worden, so kann der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist als Probezeit setzen.
In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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