Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024
Das Vorkaufsrecht ist in der Regel ein persönliches Recht. In Rücksicht auf unbewegliche Güter kann es durch Eintragung in die öffentlichen Bücher in ein dingliches verwandelt werden.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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