Wer eine Sache mit der Bedingung verkauft, daß der Käufer, wenn er solche wieder verkaufen will, ihm die Einlösung anbiethen soll, der hat das Vorkaufsrecht.
Das Vorkaufsrecht kommt ja nicht zum tragen wenn die Grundstücksübertagung durch eine Schenkung erfolgt.Meine Frage nun:Wird nun ein Grundstück von einem geschlossenen Hof abgetrennt, bekommt es eine eigene EZ. Bleibt das Vorkaufsrecht dann trotzdem bestehen oder elrischt es unter der Voraussetzu... mehr lesen...
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