§ 1082 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999

Ist diebei einem Kauf auf Probe keine Probezeit durch Verabredung nicht bestimmtvereinbart worden, so wird sie bey beweglichen Sachen auf drey Tage, bey unbeweglichen aber auf ein Jahr angenommenkann der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist als Probezeit setzen.

Stand vor dem 31.12.2006

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2006

Ist diebei einem Kauf auf Probe keine Probezeit durch Verabredung nicht bestimmtvereinbart worden, so wird sie bey beweglichen Sachen auf drey Tage, bey unbeweglichen aber auf ein Jahr angenommenkann der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist als Probezeit setzen.