Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes regeln die Abgeltung der auf Grund des Bundesgesetzes vom 5. Juli 1962, BGBl. Nr. 187, über die Anmeldung gewisser Ansprüche aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft angemeldeten Ansprüche.
In Kraft seit 31.12.1963 bis 31.12.9999
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