Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
Paragraph 12,
Gegenstand der Ergänzungsprüfung sind für einen Prüfungswerber,
1.Ziffer einsder die Notariatsprüfung bestanden hat und die Rechtsanwaltsprüfung ablegen will:(Anm.: lit. a aufgehoben durch BGBl. I Nr. 159/2013);Anmerkung, Litera a, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 159 aus 2013,);
b)Litera bFalllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Strafrechts sowie Verteidigung und Vertretung vor österreichischen Strafgerichten (§ 20 Z 3 RAPG);Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Strafrechts sowie Verteidigung und Vertretung vor österreichischen Strafgerichten (Paragraph 20, Ziffer 3, RAPG);
c)Litera cVertretung im Anwendungsbereich des österreichischen Strafvollzugsgesetzes (§ 20 Z 4 RAPG);Vertretung im Anwendungsbereich des österreichischen Strafvollzugsgesetzes (Paragraph 20, Ziffer 4, RAPG);
d)Litera dFalllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Immaterialgüterrechts sowie Vertretung im Verfahren über den gewerblichen Rechtsschutz (§ 20 Z 5 RAPG);Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Immaterialgüterrechts sowie Vertretung im Verfahren über den gewerblichen Rechtsschutz (Paragraph 20, Ziffer 5, RAPG);
e)Litera eVertretung im österreichischen Insolvenzverfahren (§ 20 Z 6 RAPG);Vertretung im österreichischen Insolvenzverfahren (Paragraph 20, Ziffer 6, RAPG);
f)Litera fBerufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte sowie Kostenrecht (§ 20 Z 10 RAPG);Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte sowie Kostenrecht (Paragraph 20, Ziffer 10, RAPG);
2.Ziffer 2der die Rechtsanwaltsprüfung bestanden hat und die Notariatsprüfung ablegen will:
a)Litera aFalllösung im Rahmen der Tätigkeit des Notars als Gerichtskommissär (§ 20 Abs. 1 Z 1 NPG);Falllösung im Rahmen der Tätigkeit des Notars als Gerichtskommissär (Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer eins, NPG);
b)Litera bFalllösung im Bereich des notariellen Beurkundungsrechts (§ 20 Abs. 1 Z 3 NPG);Falllösung im Bereich des notariellen Beurkundungsrechts (Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 3, NPG);
c)Litera cBerufs- und Standesrecht der Notare (§ 20 Abs. 1 Z 6 NPG);Berufs- und Standesrecht der Notare (Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 6, NPG);
d)Litera dVorschriften über die Amtsführung der Notare sowie Tarifrecht (§ 20 Abs. 2 Z 6 NPG);Vorschriften über die Amtsführung der Notare sowie Tarifrecht (Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 6, NPG);
3.Ziffer 3der die Notariats- oder die Rechtsanwaltsprüfung bestanden hat und die Richteramtsprüfung ablegen will:
a)Litera aVerfassung und innere Einrichtung der Gerichte einschließlich der wichtigsten Bestimmungen der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (§ 16 Abs. 4 Z 5 RStDG);Verfassung und innere Einrichtung der Gerichte einschließlich der wichtigsten Bestimmungen der Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch II. Instanz (Paragraph 16, Absatz 4, Ziffer 5, RStDG);
b)Litera bDienstrecht der Richter und Staatsanwälte unter Berücksichtigung der Grundzüge des Dienstrechts der anderen Bundesbediensteten (§ 16 Abs. 4 Z 7 RStDG);Dienstrecht der Richter und Staatsanwälte unter Berücksichtigung der Grundzüge des Dienstrechts der anderen Bundesbediensteten (Paragraph 16, Absatz 4, Ziffer 7, RStDG);
c)Litera cVerfahrensleitung und Verhandlungsführung durch den Richter einschließlich der Gestaltung richterlicher Entscheidungen und Verfügungen, die Besorgung der Aufgaben der Staatsanwaltschaft, die Zusammenarbeit und Koordination zwischen Justiz- und Exekutivorganen sowie Opferschutzeinrichtungen und Interventionsstellen sowie die Gewaltprävention und das Gewaltschutzrecht (§ 16 Abs. 4 Z 8 RStDG);Verfahrensleitung und Verhandlungsführung durch den Richter einschließlich der Gestaltung richterlicher Entscheidungen und Verfügungen, die Besorgung der Aufgaben der Staatsanwaltschaft, die Zusammenarbeit und Koordination zwischen Justiz- und Exekutivorganen sowie Opferschutzeinrichtungen und Interventionsstellen sowie die Gewaltprävention und das Gewaltschutzrecht (Paragraph 16, Absatz 4, Ziffer 8, RStDG);
d)Litera dfür einen Prüfungswerber, der die Notariatsprüfung bestanden hat, zusätzlich Strafverfahrensrecht im Bereich des schöffen- und geschworenengerichtlichen Verfahrens und Strafvollzugsrecht.
4.Ziffer 4der die Richteramtsprüfung bestanden hat und die Notariatsprüfung ablegen will:
a)Litera aFalllösung im Bereich des notariellen Beurkundungsrechts (§ 20 Abs. 1 Z 3 NPG);Falllösung im Bereich des notariellen Beurkundungsrechts (Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 3, NPG);
b)Litera bBerufs- und Standesrecht der Notare (§ 20 Abs. 1 Z 6 NPG);Berufs- und Standesrecht der Notare (Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 6, NPG);
c)Litera cFalllösung im Rahmen der Rechtsberatung und Vertretung vor österreichischen Verwaltungsbehörden einschließlich der Vertretung vor den österreichischen Gerichten des öffentlichen Rechts (§ 20 Abs. 1 Z 7 NPG);Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung und Vertretung vor österreichischen Verwaltungsbehörden einschließlich der Vertretung vor den österreichischen Gerichten des öffentlichen Rechts (Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 7, NPG);
d)Litera dFalllösung und Vertretung im österreichischen Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens (§ 20 Abs. 2 Z 5 NPG);Falllösung und Vertretung im österreichischen Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens (Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 5, NPG);
e)Litera eMaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) im Notariat (§ 20 Abs. 2 Z 6 NPG);Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (Paragraph 165, StGB) oder Terrorismusfinanzierung (Paragraph 278 d, StGB) im Notariat (Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 6, NPG);
f)Litera fVorschriften über die Amtsführung der Notare sowie Tarifrecht (§ 20 Abs. 2 Z 7 NPG);Vorschriften über die Amtsführung der Notare sowie Tarifrecht (Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 7, NPG);
g)Litera gPflichten des Notars als Unternehmer und Dienstgeber (§ 20 Abs. 2 Z 8 NPG);Pflichten des Notars als Unternehmer und Dienstgeber (Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 8, NPG);
5.Ziffer 5der die Richteramtsprüfung bestanden hat und die Rechtsanwaltsprüfung ablegen will:
a)Litera aFalllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen öffentlichen Rechts sowie Vertretung im Verwaltungsverfahren einschließlich der Vertretung vor den österreichischen Gerichten des öffentlichen Rechts und internationalen Gerichtshöfen (§ 20 Z 7 RAPG);Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen öffentlichen Rechts sowie Vertretung im Verwaltungsverfahren einschließlich der Vertretung vor den österreichischen Gerichten des öffentlichen Rechts und internationalen Gerichtshöfen (Paragraph 20, Ziffer 7, RAPG);
b)Litera bFalllösung und Vertretung im österreichischen Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens (§ 20 Z 8 RAPG);Falllösung und Vertretung im österreichischen Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens (Paragraph 20, Ziffer 8, RAPG);
c)Litera cVertragsgestaltung und Urkundenverfassung (§ 20 Z 9 RAPG);Vertragsgestaltung und Urkundenverfassung (Paragraph 20, Ziffer 9, RAPG);
d)Litera dBerufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten als Unternehmer und Dienstgeber Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) sowie Kostenrecht (§ 20 Z 10 RAPG).Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten als Unternehmer und Dienstgeber Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (Paragraph 165, StGB) oder Terrorismusfinanzierung (Paragraph 278 d, StGB) sowie Kostenrecht (Paragraph 20, Ziffer 10, RAPG).
In Kraft seit 14.01.2017 bis 31.12.9999
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