Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
In Kraft seit 31.12.2009 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 11 § 15 ABAG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 11 § 15 ABAG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 11 § 15 ABAG