Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Für die Verwendung und Veröffentlichung von online verfügbaren Reproduktionen oder Transkriptionen von Archivgut des NÖ Landesarchivs gilt § 13 Abs. 4.
In Kraft seit 05.05.2017 bis 31.12.9999
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