Archivordnung für das NÖ Landesarchiv (NÖ AL) Fundstelle

NÖ AL - Archivordnung für das NÖ Landesarchiv

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Archivordnung für das NÖ Landesarchiv
StF: LGBl. Nr. 37/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 25. April 2017 aufgrund des § 4 Abs. 2 des NÖ Archivgesetzes (NÖ AG), LGBl. 5400-0, verordnet:

In Kraft seit 05.05.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Archivordnung für das NÖ Landesarchiv (NÖ AL) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Archivordnung für das NÖ Landesarchiv (NÖ AL) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Archivordnung für das NÖ Landesarchiv (NÖ AL) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Archivordnung für das NÖ Landesarchiv (NÖ AL) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Archivordnung für das NÖ Landesarchiv (NÖ AL) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ AL Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 18 NÖ AL