(1) Bei der persönlichen Einsichtnahme haben sich die Benutzerinnen und Benutzer mit einem Lichtbildausweis auszuweisen und eine Benutzungskarte zu unterschreiben. Anzugeben sind:
1. | Familienname, Vorname und Anschrift, Staatsangehörigkeit, Email (falls vorhanden), Telefonnummer; | |||||||||
2. | Thema und Benutzungszweck (z. B. amtlich, Klärung von Rechtsansprüchen, wissenschaftliche Arbeit wie Diplomarbeit, …) sowie | |||||||||
3. | bei der Benutzung im Namen oder Auftrag eines Dritten auch den Namen und die Anschrift der Auftrag gebenden Person oder Institution. |
(2) Mit der Unterschrift verpflichten sich die Benutzerinnen und Benutzer:
1. | bestehende Urheber- und Datenschutzrechte zu beachten und Verstöße gegenüber den Berechtigten selbst zu vertreten; | |||||||||
2. | eine Änderung der obigen Angaben dem Archivpersonal zu melden; | |||||||||
3. | die Bestimmungen über die Reproduktion und Verwendung von Archivgut zu beachten (vgl. § 11 und 13); | |||||||||
4. | die Benutzungsordnung einzuhalten, die Regelungen des Archivdirektors oder der Archivdirektorin (vgl. § 17) zu beachten sowie den Anweisungen des Archivpersonals Folge zu leisten. |
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