Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 17. September 1997 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 7 Abs. 1 und § 54 Abs. 1 WAO zur Haftung hinsichtlich Wassergebühren im Betrag von S 78.831,-- zuzüglich Nebengebühren im Betrag von S 8.362,--, somit insgesamt von S 87.193,-- herangezogen. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Mit Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. November 1999 wurde diese Berufung gemäß § 211 Abs. 1 WAO als unbegründet abgewiese... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §45 Abs2;AVG §63 Abs5;BAO §108 Abs2;BAO §108 Abs4;BAO §167 Abs2;LAO Wr 1962 §128 Abs2;LAO Wr 1962 §83 Abs2;LAO Wr 1962 §83 Abs4;PO §30;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/10/0206 E 8. August 1996 RS 4(Hier: Das Datum des Freistempelaufdrucks lag fünf Tage vor ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Gendarmeriebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Referatsgruppe XY des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. April 1994, Zl. 35/149-DK/45/91, wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §45 Abs2;AVG §63 Abs5;PO §30;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/09/0079 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/08 95/10/0206 4 Stammrechtssatz Dem Freistempelaufdruck kommt weder die Wirkung zu, den Postlauf in Gang zu setzen, noch - i... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz eine Geldstrafe von S 3.000,-- (5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Das Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsanwaltes am Freitag, dem 19. Mai 1995, zugestellt. Der Beschwerdeführer erhob Berufung; der Schriftsatz langte bei der BH am 7. Juni 1995 ein. Auf dem Briefumschlag befinden s... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §45 Abs2;AVG §63 Abs5;PO §30;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Freistempelaufdruck kommt weder die Wirkung zu, den Postlauf in Gang zu setzen, noch - insbesondere angesichts einer gegenteiligen amtlichen Beurkundung (hier: das Datum des Freistempelaufdrucks lag vier Tage vor dem Datum des Poststempels) - ein Beweiswert in der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §63 Abs5;PO §30;VStG §51e Abs1;
Rechtssatz: Nach § 51e Abs 1 erster Halbsatz VStG ist eine öffentliche mündliche Verhandlung anzuberaumen, wenn die Berufung nicht zurückzuweisen ist. Es besteht somit keine gesetzliche Anordnung, wonach Erhebungen zur Rechtzeitigkeit der Berufung (hier: zur Frage des Datums des Postlaufbeginns bei Verwendung einer F... mehr lesen...
Mit den vorliegenden Beschwerden macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über folgende Anträge geltend: 1) Berufung vom 30. Jänner 1993, betreffend Aussetzung der Einhebung einer Abgabe (93/13/0247), 2) Berufung vom 31. Jänner 1993, betreffend Aussetzung der Einhebung einer Abgabe (93/13/0248), 3) Berufung vom 6. Februar 1993, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Ergänzung der Begründung: (93/13/0249), 4) Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/02 Post
Norm: PO §30;VwGG §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0248
93/13/0249
93/13/0250
93/13/0251 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/12/22 93/13/0110 1 Stammrechtssatz Das Datum der Postaufgabe einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (hier wegen Verletzung der Entscheidungspflicht) macht im Fal... mehr lesen...
Mit den vorliegenden Beschwerden macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über folgende Anträge auf Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz über Berufungen gegen Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz geltend: hg. Zl. 93/13/0121 Antrag vom 30. November 1992 betreffend Berufung vom 6. September 1992 gegen den Bescheid vom 5. Juni 1992 über die Abweisung einer Aussetzung der Einhebung (von Zwangsstrafe 10/1990) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/02 Post
Norm: PO §30;VwGG §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0122
93/13/0123
93/13/0124
93/13/0125 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/12/22 93/13/0110 1 Stammrechtssatz Das Datum der Postaufgabe einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (hier wegen Verletzung der Entscheidungspflicht) macht im Fal... mehr lesen...
Mit den vorliegenden Beschwerden macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über ihre Anträge auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 6. September 1992 (93/13/0116), vom 13. Februar 1992 (93/13/0117) und vom 7. September 1992 (93/13/0220), jeweils betreffend die Abweisung von Aussetzungsanträgen nach § 212a BAO, geltend. Nach Ausweis der von der belangten Behörde vorgelegten Akten der Verw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/02 Post
Norm: PO §30;VwGG §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0117
93/13/0120 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/12/22 93/13/0110 1 Stammrechtssatz Das Datum der Postaufgabe einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (hier wegen Verletzung der Entscheidungspflicht) macht im Falle der Verwendung eine... mehr lesen...
Mit den vorliegenden Beschwerden macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über folgende Anträge auf Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz über Berufungen gegen Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz geltend: hg. Zl. 93/13/0110 Antrag vom 1. November 1992, betreffend Berufung vom 13. Februar 1992, gegen den Bescheid vom 7. Jänner 1992 über Abweisung einer Aussetzung der Einhebung hg. Zl. 93/13/0111 Antrag vom... mehr lesen...
Mit den vorliegenden Beschwerden macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über ihre Anträge auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 4. November 1992 (93/13/0118) und vom 20. November 1992 (93/13/0119), betreffend die Abweisung von Aussetzungsanträgen nach § 212a BAO, geltend. Nach Ausweis der von der belangten Behörde vorgelegten Akten der Verwaltungsverfahren ergingen jeweils am 22. Jun... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über seine am 27. April 1992 erhobene Berufung gegen einen Bescheid des Finanzamtes vom 20. März 1992, betreffend die Abweisung seines Antrages auf Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einer "Zwangs- und Ordnungsstrafe 1991" gemäß § 212a BAO, geltend. Die belangte Behörde hat die Akten des Verwaltungsverfahrens vorgelegt und eine Gegenschrift erstattet,... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über seine am 6. August 1992 erhobene Berufung gegen einen Bescheid des Finanzamtes vom 10. April 1992, betreffend die Festsetzung eines Säumniszuschlags gemäß § 217 BAO, geltend. Die belangte Behörde hat die Akten des Verwaltungsverfahrens vorgelegt und eine Gegenschrift erstattet, in welcher sie die kostenpflichtige Zurückweisung der Beschwerde mit der Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/02 Post
Norm: PO §30;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0119 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/12/22 93/13/0110 1 Stammrechtssatz Das Datum der Postaufgabe einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (hier wegen Verletzung der Entscheidungspflicht) macht im Falle der Verwendung e... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/13/0111 93/13/0112 93/13/0113 93/13/0114 Rechtssatz: Das Datum der Postaufgabe einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (hier wegen Verletzung der Entscheidungspflicht) macht im Falle der Verwendung einer Absender - Freistempelmaschine iSd § 30 PostO keinen Beweis über das Datum der tatsächlichen Postaufgabe.(Gegenständlich wurde davon ausgegangen, daß die Postbeförderung innerhalb Wiens nicht mehr ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/02 Post
Norm: PO §30;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/12/22 93/13/0110 1 Stammrechtssatz Das Datum der Postaufgabe einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (hier wegen Verletzung der Entscheidungspflicht) macht im Falle der Verwendung einer Absender - Freistempelmaschine iSd § 30 PostO keinen Beweis über das Datum der tatsächlichen Postaufgabe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/02 Post
Norm: PO §30;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/12/22 93/13/0110 1 Stammrechtssatz Das Datum der Postaufgabe einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (hier wegen Verletzung der Entscheidungspflicht) macht im Falle der Verwendung einer Absender - Freistempelmaschine iSd § 30 PostO keinen Beweis über das Datum der tatsächlichen Postaufgabe... mehr lesen...