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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §33 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/09/0079Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/08/08 95/10/0206 4Stammrechtssatz
Dem Freistempelaufdruck kommt weder die Wirkung zu, den Postlauf in Gang zu setzen, noch - insbesondere angesichts einer gegenteiligen amtlichen Beurkundung (hier: das Datum des Freistempelaufdrucks lag vier Tage vor dem Datum des Poststempels) - ein Beweiswert in der Richtung, daß das Schriftstück an dem im Freistempelaufdruck bezeichneten Tag von der Post in Behandlung genommen worden wäre.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994090300.X01Im RIS seit
11.07.2001