Norm: ZPO §19 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 19 ZPO I Abs 1: A Allgemeines B Rechtsmittel II Abs 2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102695 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am 19.08.2013 mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs1ZPO §18ZPO §19ZPO §20
Rechtssatz: Der Nebenintervenient hat gegenüber der Gegenseite einen Kostenersatzanspruch nur im selben Verhältnis wie Hauptpartei, der sie beigetreten ist (vgl. OLG Wien vom 11.4.1984, 16 R 67/84 = WR 85). Daraus ergibt sich, daß dann, wenn die Partei, der er beigetreten ist, keinen Kostenersatzanspruch hat, ja sogar kostenersatzpflichtig gegenüber dem Prozeßgegner wird (im Rahmen der Kostenaufrechnung),... mehr lesen...
Norm: ABGB §931DHG §3DHG §4ZPO §19 IAZPO §21
Rechtssatz: Derjenige, dem der Streit verkündet wurde, der aber dem Verfahren nicht als Nebenintervenient beitrat, kann in jedem (nicht nur im Regressprozess) denselben Ausgleich betreffenden Folgeprozess keine Einwendungen erheben, die er schon im Vorprozess hätte erheben können und die dort für die Entscheidung wesentlich wären. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 31.10. 1986, S 66/86, wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin Karin ***** der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin war Eigentümerin eines Hälfteanteiles der Liegenschaft EZ 381 KG *****. Sie veräußerte diesen Miteigentumsanteil an ihre Tochter, die Beklagte. Mit der am 20.10. 1987 beim Erstgericht eingelangten Klage wurden der diesbezügliche Kaufvertrag und die Eigentumsübertragu... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 IA
Rechtssatz: Einfache Nebenintervenienten können aber keine Prozesshandlungen setzen, die im Widerspruch zu den Prozesshandlungen der Hauptpartei stehen; es gelten sonst die Handlungen der Hauptpartei, die widersprechenden Handlungen der Nebenintervenienten sind unwirksam. Entscheidungstexte 8 Ob 522/91 Entscheidungstext OGH 14.02.1991 8 Ob 522/91 Veröff: RdW 1991,... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Aktiengesellschaft ist Kommanditistin der W*****-Gesellschaft mbH & Co KG *****. Sie begehrt die Verurteilung der beklagten Komplementäre dieser Gesellschaft zur Zahlung von S 10 Mill. sowie die Feststellung ihrer persönlichen und solidarischen Haftung für die Erfüllung der Hausanteilscheinverträge, insbesondere für die Auszahlung des Abfindungs- bzw. des Auseinandersetzungsguthabens und der Rückzahlungsleistungen gemäß § 8 der AGB über die Ausgabe von H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den vom Berufungsgericht insgesamt als unbedenklich übernommenen erstgerichtlichen Tatsachenfeststellungen liegt folgender Sachverhalt vor: Die beklagte Partei hat auf ihrem Grundstück Nr. 249 der Liegenschaft EZ 140 KG Bad Aussee einen Zubau errichtet, der an der Grenze zu dem den klagenden Parteien gehörenden Grundstück Nr. 248 mit dem Hause Praterstraße 134 (Liegenschaft EZ 141 KG Bad Aussee) steht. Der Bauführung lag der mit dem Baugesuch vom 14. Juni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Den vorinstanzlichen Urteilen liegt zunächst folgender unbestrittener Sachverhalt zugrunde: Die beiden Beklagten erwarben mit Kaufvertrag vom 22.2.1980 je zur Hälfte das Eigentum an der Liegenschaft EZ 1342 der KG Rudolfsheim mit dem Mietwohnhaus Wien 15., Johnstraße 35. Am 2.1.1984 wurde die Ehe der Beklagten geschieden und der Erstbeklagte übertrug im Wege eines Scheidungsvergleiches der Zweitbeklagten seinen Hälfteanteil an der vorgenannten Liegenschaft. Di... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs4ZPO §19 IB
Rechtssatz: Hebt das Rekursgericht in Verkennung des Entscheidungswillens des Erstgerichts die vermeintliche Zurückweisung der Nebenintervention ersatzlos auf, ohne damit über die Zulässigkeit der Nebenintervention an sich zu befinden, so stellt sich die Entscheidung des Rekursgerichts als Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung, jedoch nicht als Zulassung der Nebenintervention als solcher dar. Es ist daher ni... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt als Pächter des dem Martin W*** gehörigen Garagierungsunternehmens mit den dazugehörigen Garagen, Büroräumlichkeiten sowie Lagerräumen ua im Haus Karlauer Straße 42 a in Graz, den Beklagten zur Räumung der von ihm auf Grund des Untermietvertrages vom 3. Jänner 1986 genützten 3 Werkstättenräume samt Lagerraum im Ausmaß von 288 m2 zu verpflichten, weil der Beklagte entgegen der im Untermietvertrag übernommenen Verpflichtung das Untermietobjekt zur Gänz... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt, gestützt auf den zweiten Fall des § 1118 ABGB, die Räumung der vom Beklagten von ihr gemieteten Geschäftsräumlichkeiten im Hause Völkermarkt, Hauptplatz 15, und die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes von S 29.655,48 s.A. Die D*** Gesellschaft m.b.H. erklärte mit Schriftsatz vom 11. Mai 1987 ihren Beitritt als Nebenintervenientin auf Seite des Beklagten. Sie behauptet, das in den Geschäftsräumlichkeiten betriebene Unternehmen erworben zu ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Ausgabe 1/86 der Zeitschrift "Gesundheit" - einem Gesundheitsmagazin, dessen Medieninhaberin die Beklagte ist - erschien unter dem Titel "Lachen ist gesund" ein Artikel, der sich mit der modernen medizinischen Lachforschung befaßte. Dieser Artikel war mit insgesamt 19 Fotografien illustriert, die lachende oder lächelnde Gesichter zeigten; eine davon war eine Porträtfotografie des Klägers. Der Name des Klägers wurde nicht genannt. Der Kläger war im Febru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 3. April 1985 eingelangten Klage stellt die Klägerin das Begehren, der Beklagte sei schuldig, ihr das von ihm benützte Gebäude auf der Liegenschaft EZ 2028 KG Groß-Jedlersdorf I geräumt von seinen Fahrnissen zu übergeben, und hilfsweise die Feststellung, daß zwischen den Streitteilen ein Mietvertrag hinsichtlich dieses Gebäudes nicht bestehe. Der Beklagte benütze das Bestandobjekt titellos und behaupte zu Unrecht einen Eintritt in das Mietverhältnis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses Am Ring 9 in Graz. Die am 15. Juli 1983 verstorbene Paula Maria W*** war Mieter der im zweiten Stock dieses Hauses gelegenen Wohnung, bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Kabinett, Bad und Nebenräumlichkeiten im Ausmaß von rund 110 m 2 . Mit ihrer am 21. Oktober 1983 eingebrachten Aufkündigung kündigten die Klägerinnen der Verlassenschaft nach Paula Maria W*** diese Wohnung unter Einhaltung der gesetzlichen Kün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte mit Aufkündigung vom 11. November 1980 der Beklagten das von ihr gemietete Geschäftslokal Nr. 3 im Hause Wien 9, Nußdorferstraße 75, samt den zu diesem Geschäftslokal gehörigen Nebenräumlichkeiten und derzeit im Rahmen des Geschäftsbetriebes "Auge Gottes" sowie "Club Emanuela" benützten Räumlichkeiten im Parterre und Kellergeschoß dieses Hauses sowie den im selben Haus gelegenen Gastgarten samt anschließenden Räumlichkeiten zum 31. Mai 198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger errichtete Ende 1977/Anfang 1978 im Auftrag des Beklagten unter Mitwirkung seiner Nebenintervenienten ein Werkstättengebäude mit einer Dachhaut aus sogenanntem Thyssenblech. Er begehrt die Zahlung des restlichen Werklohnes. Der Beklagte bestreitet die Fälligkeit wegen Mängeln, die nicht verbessert wurden. Im Aufhebungsbeschluß vom 17. November 1983, 7 Ob 657/83, billigte der Oberste Gerichtshof die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß dem Werkbes... mehr lesen...
Der Beklagte ist Wohnungseigentumswerber hinsichtlich der Wohnung Nr. 7 in der von der Klägerin als Wohnungseigentumsorganisator errichteten Wohnhausanlage Wien 7, Z-Gasse 41. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Zahlung der vom Beklagten aufzubringenden restlichen Eigenmittel von 12 608 S und die Erstattung der von ihr für den Beklagten vorläufig geleisteten Entgeltzahlungen (Darlehensrückzahlung, Zinsen, Betriebskosten, Instandhaltungsreserve) von 20 815 S, insgesamt daher 33 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 BZPO §17 AZPO §19 IAZPO §21
Rechtssatz: Einwand des Nebenintervenienten, dem der Streit verkündet wurde und der nunmehr von der seinerzeitigen Hauptpartei im Regreßprozeß belangt wird, diese haben den Vorprozeß mangelhaft geführt und der Nebenintervenient sei durch die Prozeßlage im Zeitpunkt der Hauptpartei daran verhindert worden, wirksame Verteidigungsmittel vorzubringen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 IAZPO §41 C2
Rechtssatz: Bei teilweisen Obsiegen einer Partei ist dem auf ihrer Seite beigetretenen Nebenintervenienten nur ein Teilerfolg entsprechender Ersatz der Kosten zuzusprechen. Entscheidungstexte 3 Ob 126/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 3 Ob 126/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Exekutionssache 10 E 59/71 des Erstgerichtes wurde für die am 11. 7. 1973 versteigerte Liegenschaft des Verpflichteten Hans B*****, EZ 255 KG *****, ein Meistbot von 5,200.000 S erzielt. Bei der am 7. 11. 1973 abgehaltenen Tagsatzung zur Verteilung dieses Meistbotes samt Meistbots- und Fruktifikatszinsen meldete die beklagte Partei aufgrund der unter COZ 13, 15 und 16 für die Gesamtforderung von 1,114.416 S einverleibten Pfandrechte die restliche Forderun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438ZPO §17ZPO §18ZPO §19
Rechtssatz: Die bloß von dem rechtlichen Interesse an der Entscheidung über eine im Prozess eingewendete Gegenforderung abgeleitete Nebenintervention ist sowohl auf Seite des Beklagten wie auch des Klägers unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 533/76 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 7 Ob 533/76 Veröff: SZ 49/42 = EvBl 1986/225 S 468 = JBl 1977,2... mehr lesen...
Das Rekursgericht wies in Abänderung eines Beschlusses des Erstgerichtes die Nebenintervention des Revisionsrekurswerbers auf Seite der klagenden Partei zurück. Der Oberste Gerichtshof gab dem gegen diesen Zurückweisungsbeschluß erhobenen Rekurs des Nebenintervenienten nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs ist ungeachtet der zwischenweiligen Teilrückziehung der seitens der Beklagten eingebrachten Berufung zulässig, weil... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 IA
Rechtssatz: Der Nebenintervenient kann nur Einwendungen oder Sacheinreden erheben, die das Rechtsverhältnis der Hauptpartei zum Prozessgegner betreffen, nicht aber auch solche kraft eigenen Rechtes. Entscheidungstexte 2 Ob 108/74 Entscheidungstext OGH 13.06.1975 2 Ob 108/74 Veröff: SZ 48/67 8 Ob 16/86 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 IA
Rechtssatz: Die Hauptpartei muss der vom Nebenintervenienten erhobenen Verjährungseinrede ausdrücklich oder schlüssig widersprechen, wenn sie diese entkräften will. Entscheidungstexte 2 Ob 108/74 Entscheidungstext OGH 13.06.1975 2 Ob 108/74 Veröff: SZ 48/67 5 Ob 21/09p Entscheidungstext OGH 01.09.20... mehr lesen...
Am 28. Feber 1964 brach in einem der Beklagten gehörenden Kühlhaus ein Brand aus, durch den dort von der X Ges. m. b. H. eingelagertes Kühlgut vernichtet wurde. Dieses Kühlgut war bei der Klägerin unter anderem auch gegen Feuer versichert. Mit der Behauptung, sie habe auf Grund dieses Schadensereignisses Leistungen im tatsächlichen Ausmaß von 15.259.771 S an die X Ges. m. b. H. erbracht, begehrt die Klägerin von der Beklagten Zahlung dieses Betrages als Legalzessionar im Sinne des §... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §19 AZPO §20 IZPO §41 C2ZPO §50
Rechtssatz: Es mangelt an einer gesetzlichen Bestimmung, den unterlegenen Nebenintervenienten, der allein eine Revision erhoben hatte, mag er als streitgenössischer (§ 20 ZPO) angesehen werden oder nicht, zum Kostenersatz zu verpflichten (Ablehnung SZ 5/194). Die Kosten einer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Revisionsbeantwortung hat die Partei, der d... mehr lesen...