Norm
ZPO §19 IARechtssatz
Die Hauptpartei muss der vom Nebenintervenienten erhobenen Verjährungseinrede ausdrücklich oder schlüssig widersprechen, wenn sie diese entkräften will.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0035487Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009