Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im Sinne der Bestimmungen des Kleingartengesetzes Pächterin einer Teilfläche des Grundstücks 1793/2 und des gesamten Grundstücks 1794/1. Dieses Pachtverhältnis wurde mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Jahr 1961 eingegangen und von dieser zum 31. 12. 1971 aufgekündigt. Diese Aufkündigung erwuchs in Rechtskraft. Die Beklagte erwarb das Grundstück 1793/2 mit Kaufvertrag vom 13. 2. 1970 und das Grundstück 1794/1 mit Kaufvertrag vom 7. 1. 198... mehr lesen...
Begründung: Infolge eines behördlichen Auftrags musste die klagende Spedition ihr Betriebsgelände in Wels im Sommer 1996 an das öffentliche Kanalnetz anschließen. Das rund 8.000 m2 große Gelände war teilweise asphaltiert, teilweise geschottert und teilweise begrünt. Im Zusammenhang mit dem zu erstellenden Entwässerungskonzept entschloss sich die klagende Partei, weitere Umbauten vorzunehmen, etwa die Rampe zu begradigen und das gesamte Gelände zu asphaltieren. Wegen der bevorstehe... mehr lesen...
Begründung: Die Verhandlung erster Instanz wurde am 15. 9. 2000 geschlossen (ON 10). Mit Schriftsatz vom 11. 10. 2000 (Einlangen) erklärte der Zweitnebenintervenient seinen Beitritt (ON 11). Mit Schriftsatz vom 20. 10. 2000 (Einlangen) beantragte die Klägerin die Zurückweisung dieser Nebenintervention (ON 12). In der Folge wies das Erstgericht das Klagebegehren mit Urteil vom 28. 11. 2000 ab. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Nebenintervention steht noch aus. Der erkenne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Helmuth R***** (im Folgenden: Versicherungsnehmer) hat in den 90iger Jahren einen bei der klagenden Partei abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag zur Besicherung eines bei der beklagten Partei abgeschlossenen Kreditvertrages zugunsten der beklagten Partei vinkuliert. Diesem Antrag (vom 7. 7. 1995) kam die Klägerin am 10. 7. 1995 durch Änderung des Bezugrechtes auf Dauer der Vormerkung zugunsten der Beklagten auf dem Vormerkschein nach. Darüber hinaus hatte d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führte als Rechtsnachfolger seines verstorbenen Vaters bis Ende August 1997 eine Gastwirtschaft in Bad Ischl und schloss mit Firma Siegfried V***** GmbH, deren Rechtsnachfolger der nunmehrige Kläger ist, am 28. 9. 1996 auf unbestimmte Zeit einen Automatenaufstellvertrag auszugsweise folgenden Inhalts: "III. Der Wirt [Beklagter] verpflichtet sich .... f) während der Dauer dieses Vertrages keine Automaten anderer Aufsteller, sei es auch nur zum Probeb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef M***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, zu der ua die Grundstücke 2818/1 und 2838 gehören. Die Klägerin hat gemeinsam mit vier weiteren Personen vom Beklagten mit Kaufvertrag vom 31. 7. 1997 das Grundstück 2841/6 in EZ 441 Grundbuch ***** erworben. Dem Beklagten war mit Übergabsvertrag vom 15. 9. 1977 von seinem Großvater Johann R***** die Liegenschaft EZ ***** übergeben worden, zu deren Gutsbestand die Grundstücke 2832/2 Wald, 283... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt S 420.836,26 sA. Die Beklagte hätte eigenmächtig gegen den Willen der Erben den der klagenden Partei gehörigen Würstelstand in Besitz genommen, diesen weiter geführt und nicht an die Klägerin herausgegeben. Die Beklagte sei mit Schreiben vom 25. 2. 1993 aufgefordert worden, ein nicht erklärbares und absolut aufklärungsbedürftiges Absinken der Handelsspanne zu erläutern und Fahrtenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Entlassung per 4. 3. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. 7. 1985 wurde über das Vermögen der Klägerinnen der Konkurs eröffnet und der Gatte der Erstbeklagten und Vater der Zweit- bis Fünftbeklagten zum Masseverwalter bestellt. Nach dem Ableben dieses Masseverwalters am 30. 9. 1988 wurden weitere Masseverwalter bestellt und schließlich mit Beschluss vom 19. 10. 1998 der nunmehr auf Seiten der klagenden Parteien dem Verfahren beigetretene Nebenintervenient. Die Zweit- bis Fünftbeklagten sind nicht Erb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Haftpflichtversichererin eines Bauträgers, der die Beklagte mit Herstellung und Einbau eines Parkliftes in einer Wohnanlage in Innsbruck beauftragt hatte. Karl Heinz G***** bewohnte aufgrund eines Anwartschaftsvertrages mit dem Bauträger eine Wohnung dieser Anlage, zu der ein Garagenplatz auf der unteren Ebene der Hebebühnenanlage gehörte. An der Garagenrückwand war ein Magnetventil mit einem aus dem Ventilgehäuse herausragenden Ventilstift ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist CMR-Haftpflichtversichererin der Karl A***** GmbH (in der Folge: Versicherungsnehmerin). Die Versicherungsnehmerin erhielt von der Rudolf L***** GmbH (in der Folge: Auftraggeberin) den Auftrag, Autoteile von Bochum, Deutschland, nach Wien zu transportieren; sie gab diesen Auftrag an die Zweitbeklagte (deren persönlich haftende Gesellschafterin die Erstbeklagte ist) weiter. Der Fahrer der Zweitbeklagten verursachte im Zuge des Transports am 11. 7. 199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 3. 1993 wurde eine Schifahrerin, die einen Tagesschipass erworben hatte, im abgesperrten Zugangs- bzw Wartebereich der Talstation eines Schischleppliftes verletzt, als der eine auch für einen sehr guten Schifahrer absolut überhöhte Geschwindigkeit von 50 bis 60 km/h einhaltende Beklagte oberhalb des Wartebereichs zu Sturz kam und über unpräpariertes Gelände sowie durch die Absperrung hindurch rutschte. Die verletzte Schifahrerin nahm im Vorverfahren nur... mehr lesen...
Norm: ZPO §19ZPO §41
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Kostenrekurs kann auch der Nebenintervenient zum Schuldner der Rekurskosten werden. Entscheidungstexte 1 R 138/00d Entscheidungstext OLG Innsbruck 13.07.2000 1 R 138/00d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:2000:RI0000100 Dokumentnummer... mehr lesen...
Begründung: Mit dem lediglich im Kostenspruch (zu Lasten der klagenden Partei) angefochtenen Urteil vom 18.4.2000 (ON 44) hat das Erstgericht die beklagte Partei rechtskräftig schuldig erkannt, der klagenden Partei binnen 14 Tagen den Betrag von S 59.208,-- samt 5 % Zinsen seit 1.6.1997 zu bezahlen, während das Mehrbegehren von S 90.446,60 samt 5 % Zinsen seit 1.6.1997 abgewiesen wurde. Das Erstgericht verurteilte die klagende Partei nach der Bestimmung des § 43 Abs 1 ZPO zu einem ... mehr lesen...
Begründung: Die (nunmehrige) Klägerin ist Eigentümerin eines Fertigteilhauses, das ihr Rechtsvorgänger (ihr Bruder, den sie beerbt hat), im Jahr 1978 von der beklagten Partei als Generalunternehmerin errichten ließ, wobei sich die Beklagte der Nebenintervenientin als Subunternehmerin bediente. Im Jahre 1980 bemerkte und reklamierte der Rechtsvorgänger der Klägerin sich in der Folge verstärkende Setzungen und Absenkungen des Fußbodens im Bereich des Ganges beim Bad, des Kinder- u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei wurde von der Fa W***** GmbH (im Folgenden kurz: Fa W*****) mit dem Transport von 1800 Karton Kaugummi von Salzburg nach Moskau beauftragt; auf dem hierüber am 22. 12. 1993 ausgestellten CMR-Frachtbrief scheint nur die klagende Partei als Frachtführer auf. Die klagende Partei gab diesen Auftrag an die beklagte Partei weiter, die diesen mit Schreiben vom selben Tag bestätigte, welche ihn jedoch ihrerseits an die tschechische Fa Ca***** (im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Teilurteil des Landesgerichtes Salzburg vom 1. 7. 1996, 7 Cg 97/95s-19 (im folgenden jeweils kurz: Vorprozess), wurde die nunmehrige Klägerin als beklagte Partei schuldig erkannt, der Verlassenschaft nach Helga Sch***** S 372.056 samt 4 % Zinsen aus S 192.403,20 vom 7. 4. 1995 bis 24. 1. 1996 und aus S 372.056 ab 25. 1. 1996 zu bezahlen. Gegenstand dieses Verfahrens bildeten Schäden im Zusammenhang mit Bauarbeiten am Nachbargrundstück der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beauftragte zunächst die beklagte Partei mit der Planung und Errichtung des Rohbaues seines Einfamilienhauses. Die beklagte Partei zog ihrerseits Dipl.-Ing. Heinz L***** als Architekten heran, der den Einreich- und Lageplan verfasste. Darin wurde auch der Verlauf des Regen- und des Schmutzwasserkanals bis hin zum öffentlichen Kanal eingezeichnet. In der Folge löste der Kläger das Vertragsverhältnis mit der beklagten Partei und übertrug die Baule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Eigentümer eines an die Liegenschaft der Kläger angrenzenden Grundstücks (in der Folge Geschädigter) erlitt im Jahre 1989 durch eine von der Liegenschaft der Kläger ausgehende Überflutung einen Schaden, dessen Ersatz er mit einer im Jahr 1990 beim Erstgericht gegen die nunmehrigen Kläger und damaligen Beklagten anhängig gemachten Klage geltend machte. Die Kläger brachten ihrerseits noch im Zuge des vom Geschädigten gegen sie angestrengten Verfahrens gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat als Unterfrachtführer Parkettbodenholz von Schweden nach Österreich transportiert und zwar in einem einzigen durchgehenden Transport. Der österreichische Käufer des Holzes hat zu 9 Cg 22/91 = 6 Cg 160/95x des Landesgerichtes Linz den Fixkostenspediteur P***** GesmbH auf Schadenersatz infolge Beschädigung und Vernässung des Transportgutes geklagt und S 219.902,96 zzgl. gestaffelter Zinsen rechtskräftig ersiegt. In jenem Vorprozeß war d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erst- und der Zweitbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der drittbeklagten Partei. Letztere war aufgrund eines Kaufvertrags vom 4. 3. 1993 zu 395/408 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG S*****. Mit Vertrag vom 22. 11. 1994 kaufte der Kläger von der drittbeklagten Partei 19/408 Anteile, weitere 19/408 Anteile und 16/408 Anteile der genannten Liegenschaft, mit welchen Wohnungseigentum an den Einheiten 11, 12 und 13 untrennbar ve... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 492 Grundbuch E*****, und zwar der Erstkläger zu 313/1000, die Zweit- und Drittkläger je zu 214/1000 und der Viertkläger zu 259/2000-Anteilen. Die beklagte Partei wurde mit Grabungsarbeiten auf dieser Liegenschaft beauftragt. Die am Hang oberhalb der Liegenschaft der Kläger anschließende Liegenschaft EZ 400 Grundbuch Ehrendorf steht im Eigentum des Ehepaares Norbert und Margaretha H*****. Im Verfahren 5 Cg 92/93s de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Eigentümerin von 3692/10.000 Anteilen an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** G*****, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung top 2 untrennbar verbunden ist. Anfang 1994 wollte sie die Wohnung verkaufen. Am 24. 3. 1994 erteilte sie dem Immobilienbüro S***** einen Alleinvermittlungsauftrag. Das Immobilienbüro S***** vermittelte der Klägerin (ua) Johann G***** als Interessenten. Johann G***** behauptete, die Klägerin habe ihm am 11. 4. 1994 d... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1037ZPO §17 AZPO §19 IAZPO §20 IZPO §21
Rechtssatz: Aus der Bindungswirkung des Vorprozesses des zahlenden Gesamtschuldners für den trotz Streitverkündung nicht beitretenden anderen Gesamtschuldner ergibt sich, dass der zahlende Gesamtschuldner vom Mitschuldner gemäß § 1037 ABGB auch Ersatz für die Kosten des Vorprozesses und den dem Geschädigten gezahlten Verzögerungsschaden verlangen kann. Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Kardiologischen Universitätsklinik des Allgemeinen Krankenhauses der Klägerin wurde am 25.9.1970 bei einer Patientin wegen eines Lymphödems eine Operation am rechten Unterschenkel unter Anwendung einer neuen Behandlungsmethode (Auswickelung des Unterschenkels nach der Methode Van der Molen in Allgemeinnarkose) durchgeführt. Die Operation, bei der kein ärztlicher Kunstfehler begangen wurde, führte eine Universitätsprofessorin der I.Universitätshautkli... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §931ABGB §1295 Ia7ABGB §1302 BZPO §19 IAZPO §20 IZPO §21
Rechtssatz: Die Prozesskosten des Vorprozesses sind daher im grundsätzlichen ebenso als typische Folge der unterlassenen Streithilfe zu qualifizieren und daher von der Interventionswirkung der Streitverkündung umfasst. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Regresskläger die Kosten des Vorprozesses unabhängig von Haftungsgründen, die in seine eigene Verantwortungssphä... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Pächterin eines Grundstücks in Gallneukirchen. Auf einem Nachbargrundstück, dessen Eigentümer ein Dritter ist, wurde 1991 eine Betriebshalle samt Bürogebäude errichtet. Dort trat nach heftigen Regenfällen am 22.August 1992 ein massiver Wassereinbruch im Erdgeschoß der Betriebshalle und im Keller des Bürogebäudes ein. In einem Vorprozeß wurde die hier klagende und dort beklagte Partei schuldig erkannt, dem Dritten 362.324,56 S samt 9 % Zinsen aus... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte verursachte am 17.4.1991 als Arbeitnehmer und Lenker eines Lkw-Zuges der Neben- intervenientin einen Verkehrsunfall, durch den am Lkw ein Schaden von S 573.300,- und am Anhänger ein solcher von S 106.644,- entstand. Die Klägerin zahlte als Kaskoversicherer des Lkw-Zuges nach Abzug eines Selbstbehalts S 619.944,- an die Nebenintervenientin. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie diesen Betrag vom Beklagten, da der Ersatzanspruch gemäß § 67 VersVG auf s... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §19 IAZPO §20 IASGG §65 Abs1 Z4
Rechtssatz: Dem Masseverwalter, der im Verfahren gemäß § 65 Abs 1 Z 7 ASGG auf Seiten des beklagten Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen als Nebenintervenient beigetreten ist, kommt lediglich die Stellung eines einfachen Nebenintervenienten zu. Entscheidungstexte 8 ObS 52/97y Entscheidungstext OGH 23.05.1997 8 ObS 52/97y... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Rechtliche Beurteilung Der Masseverwalter ist im Verfahren gemäß § 65 Abs 1 Z 7 ASGG auf Seiten des beklagten Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (§ 10 IESG iVm § 66 Abs 1 ASGG) zur Nebenintervention berechtigt, weil ihm ein rechtliches Interesse am Obsiegen der beklagten Partei zukommt. Hingegen ist er lediglich nach Maßgabe einer allfälligen Pflichtenverletzung gemäß § 81 KO iVm § 7 Abs 1 IESG rückgriffspflichtig, ohne da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei schloß mit dem Erst- und dem Zweitbeklagten am 24.Mai 1989 einen Architektenwerkvertrag, der die Errichtung einer Produktionshalle zum Gegenstand hatte. Der Erst- und der Zweitbeklagte verpflichteten sich darin, Büroleistungen (Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Kostenberechnungsgrundlage, Ausführungs- und Detailzeichnungen, künstlerische, technische und geschäftliche Oberleitung der Bauausführung) zu erbringen und die örtliche Bauaufsicht wa... mehr lesen...