Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 24.09.2019 hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) Frau XXXX gem. § 113 Abs. 1 iVm. Abs. 2 ASVG einen Betragszuschlag in der Höhe von € 1.400,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für zwei im Bescheid näher bezeichnete Personen zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. Gegen diesen Bescheid erhob XXXX im Wege ihrer Rechtsvertr... mehr lesen...
Wesentliche Entscheidungsgründe: Zu A) Das beim Verwaltungsgericht anhängige Beschwerdeverfahren ist mit Beschluss einzustellen, wenn die Beschwerde rechtswirksam zurückgezogen wird. In der Verhandlung gab die Beschwerdeführerin für sich und ihren minderjährigen Sohn eindeutig und unzweifelhaft nach Belehrung über die diesbezüglichen Folgen bekannt, dass die Beschwerden zurückgezogen werden. Es war somit gemäß Spruchteil A) zu entscheiden. Zu B) Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Ve... mehr lesen...
Wesentliche Entscheidungsgründe: Zu A) Das beim Verwaltungsgericht anhängige Beschwerdeverfahren ist mit Beschluss einzustellen, wenn die Beschwerde rechtswirksam zurückgezogen wird. In der Verhandlung gab die Beschwerdeführerin für sich und ihren minderjährigen Sohn eindeutig und unzweifelhaft nach Belehrung über die diesbezüglichen Folgen bekannt, dass die Beschwerden zurückgezogen werden. Es war somit gemäß Spruchteil A) zu entscheiden. Zu B) Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA; belangte Behörde) vom 24.03.2020 wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.) und festgestellt, dass seine Abschiebung nach Nigeria zulässig sei (Spruchpunkt III.). Eine Frist für die freiwillige Ausreise wurde nicht gewährt (Spruchpunkt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der berufsmäßige Parteienvertreter des Antragstellers stellte am 24.08.2020 den Antrag "dieses Erkenntnis, sowie alle weiteren nicht ordnungsgemäß zugestellten Schriftstücke, dem ausgewiesenen anwaltlichen Vertreter des BF zuzustellen." II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der berufsmäßige Parteienvertreter verfasste für den Antragsteller die am 25.07.2019 datierte außerordentliche Revision samt Antrag auf Zuerkennung der auf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden „AMS“) vom 18.09.2018 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer gemäß § 38 iVm § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 06.09.2018 bis 17.10.2018 verloren habe. Eine Nachsicht wurde nicht erteilt. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wies das AMS mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.11.2018 als unbegründet ab. Aufgrund des fristgerecht gestellten Vorlageantrages ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.07.2020 beantragte die XXXX (im Folgenden auch „die Antragstellerin“) das Bundesverwaltungsgericht möge eine mündliche Verhandlung anberaumen, das Ausscheiden des Angebotes der Antragstellerin gemäß Schreiben der Auftraggeberin vom 16.07.2020 (Ausscheidensentscheidung) für nichtig erklären und die Auftraggeberin verpflichten, der Antragstellerin binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution die entrichteten Pauschalgebühren zu bezah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: Mit Vorstellungsbescheid der FMA vom 13.09.2019, FMA- XXXX , ordnete die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) unter Berufung auf das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen bei der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA) folgende Maßnahmen an: I. Der mit Spruchpunkt II.2. des Vorstellungsbescheides der FMA vom 02.05.2017 zu GZ FMA-AW00001/0044... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang Die beschwerdeführende Partei („bP“) stellte nach rechtswidriger Einreise am 10.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde („bB“) als unbegründet abgewiesen wurde. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurde nicht erteilt. Gemäß § 10 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde in Bezug auf die bP eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 FPG erlassen und gemäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: P1 und P2 sind Vater und Mutter der minderjährigen P3 bis P6. Gegenständliche, fristgerecht am 1) 19.11.2018 und 2) bis 6) 18.09.2019 eingebrachte, Beschwerden richteten sich bei P1 nur gegen die Spruchpunkte I. bis III. des Bescheides bzw. bei P2 bis P6 gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 1) 18.10.2018 und 2) bis 6) 20.08.2019, Zahlen 1) 300967501-180801075, 2) 780594305-190396569, 3) 94511210-190396585, 4) 95031907-190396... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: P1 und P2 sind Vater und Mutter der minderjährigen P3 bis P6. Gegenständliche, fristgerecht am 1) 19.11.2018 und 2) bis 6) 18.09.2019 eingebrachte, Beschwerden richteten sich bei P1 nur gegen die Spruchpunkte I. bis III. des Bescheides bzw. bei P2 bis P6 gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 1) 18.10.2018 und 2) bis 6) 20.08.2019, Zahlen 1) 300967501-180801075, 2) 780594305-190396569, 3) 94511210-190396585, 4) 95031907-190396... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: P1 und P2 sind Vater und Mutter der minderjährigen P3 bis P6. Gegenständliche, fristgerecht am 1) 19.11.2018 und 2) bis 6) 18.09.2019 eingebrachte, Beschwerden richteten sich bei P1 nur gegen die Spruchpunkte I. bis III. des Bescheides bzw. bei P2 bis P6 gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 1) 18.10.2018 und 2) bis 6) 20.08.2019, Zahlen 1) 300967501-180801075, 2) 780594305-190396569, 3) 94511210-190396585, 4) 95031907-190396... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: P1 und P2 sind Vater und Mutter der minderjährigen P3 bis P6. Gegenständliche, fristgerecht am 1) 19.11.2018 und 2) bis 6) 18.09.2019 eingebrachte, Beschwerden richteten sich bei P1 nur gegen die Spruchpunkte I. bis III. des Bescheides bzw. bei P2 bis P6 gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 1) 18.10.2018 und 2) bis 6) 20.08.2019, Zahlen 1) 300967501-180801075, 2) 780594305-190396569, 3) 94511210-190396585, 4) 95031907-190396... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: P1 und P2 sind Vater und Mutter der minderjährigen P3 bis P6. Gegenständliche, fristgerecht am 1) 19.11.2018 und 2) bis 6) 18.09.2019 eingebrachte, Beschwerden richteten sich bei P1 nur gegen die Spruchpunkte I. bis III. des Bescheides bzw. bei P2 bis P6 gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 1) 18.10.2018 und 2) bis 6) 20.08.2019, Zahlen 1) 300967501-180801075, 2) 780594305-190396569, 3) 94511210-190396585, 4) 95031907-190396... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: P1 und P2 sind Vater und Mutter der minderjährigen P3 bis P6. Gegenständliche, fristgerecht am 1) 19.11.2018 und 2) bis 6) 18.09.2019 eingebrachte, Beschwerden richteten sich bei P1 nur gegen die Spruchpunkte I. bis III. des Bescheides bzw. bei P2 bis P6 gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 1) 18.10.2018 und 2) bis 6) 20.08.2019, Zahlen 1) 300967501-180801075, 2) 780594305-190396569, 3) 94511210-190396585, 4) 95031907-190396... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin, stellte am 17.12.2019 einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungen für das Masterstudium Katholische Religionspädagogik. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.03.2020 sprach die belangte Behörde aus, dass die näher bezeichneten an der Universität Salzburg und an der XXXX absolvierten Prüfungen und die Pflichtpraxis Ihres Masterstudiums Katholische Religionspädagogik an der Universität Salzburg nicht anerkannt wer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.11.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.) und der Antrag gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Ukraine abgewiesen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang Die beschwerdeführenden Parteien („bP“, bzw. gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: „bP1“ und „bP2“) stellten am XXXX .2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit im
Spruch: genannten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurden ua. die Anträge auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen, gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang Die beschwerdeführenden Parteien („bP“, bzw. gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: „bP1“ und „bP2“) stellten am XXXX .2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit im
Spruch: genannten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurden ua. die Anträge auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen, gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu Spruchpunkt I. A) - Zurücknahme der Beschwerde: Mit Bescheid vom 05.10.2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark (in der Folge als Bundesamt bezeichnet) den Antrag des Beschwerdeführers vom 22.03.2017 auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkt I. und II.). Mit Schriftsatz vom 11.08.2020 nahm der Beschwerdeführer die (auch) ge... mehr lesen...