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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Der Berufungsantrag, lediglich die Androhung einer Entziehung der Lenkerberechtigung gemäß § 74 Abs 3 KFG 1967 auszusprechen, ist durch die Bestätigung der von der Erstbehörde angeordneten Entziehungsmaßnahme miterledigt.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110170.X01Im RIS seit
06.09.2006