RS Vwgh 1990/1/23 89/11/0210

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Veröffentlicht am 23.01.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §64 Abs2;
KFG 1967 §74 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Ausschluß der aufschiebenden Wirkung der Berufung gegen die Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung ist ohne Einfluß auf die Rechtsstellung des Bescheidbetroffenen im Berufungsverfahren, er kann daher auch durch die Bestätigung dieses Ausspruches in seinen Rechten nicht verletzt sein.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110210.X07

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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