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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/11/0270 E VS 28. November 1983 VwSlg 11237 A/1983 RS 2Stammrechtssatz
"Sache" eines Bescheides, mit dem die Lenkerberechtigung entzogen wird, ist nicht die angeordnete Verwaltungsmaßnahme, sondern zumindest der von der unterinstanzlichen Behörde angenommene Wegfall einer Eignungsvoraussetzung, der die Behörde kraft Gesetzes zu einer Verwaltungsmaßnahme nach den §§ 73 Abs 1, 74 Abs 1 oder Abs3 KFG verpflichtet.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110154.X01Im RIS seit
06.06.2006