RS Vwgh 1983/11/28 82/11/0270

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Veröffentlicht am 28.11.1983
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Index

AVG
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §66 Abs4
KFG 1967 §73 Abs1
KFG 1967 §74 Abs1
KFG 1967 §74 Abs3

Rechtssatz

"Sache" eines Bescheides, mit dem die Lenkerberechtigung entzogen wird, ist nicht die angeordnete Verwaltungsmaßnahme, sondern zumindest der von der unterinstanzlichen Behörde angenommene Wegfall einer Eignungsvoraussetzung, der die Behörde kraft Gesetzes zu einer Verwaltungsmaßnahme nach den §§ 73 Abs 1, 74 Abs 1 oder Abs3 KFG verpflichtet.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982110270.X02

Im RIS seit

06.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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