1 Nach einer Strafverfügung vom 18. Februar 2019 und einem dagegen erhobenen Einspruch vom 27. Februar 2019 erkannte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz den Mitbeteiligten mit Straferkenntnis vom 1. August 2019 der Übertretung des § 2 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes schuldig, verhängte über ihn eine Geldstrafe von 45 € (Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall deren Uneinbringlichkeit: ein Tag) und verpflichtete ihn zur Zahlung eines Beitrages zu den Kosten des Stra... mehr lesen...
Index: L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Abs1 Z28KFG 1967 §20 Abs1KFG 1967 §20 Abs1 litdKFG 1967 §20 Abs5 litaParkgebührenG Stmk 2006 §6 Abs1 Z1StVO 1960 §2 Abs1 Z25StVO 1960 §26 Abs1StVO 1960 §26a Abs1StVO 1960 §26a Abs1a
Rechtssatz: Das Landesverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, das in Rede stehende Fahrzeug sei e... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde durch Bestätigung eines entsprechenden Bescheids der belangten Behörde der Antrag der Revisionswerberin auf Erteilung einer Bewilligung zur Führung von Blaulicht und Tonfolgehorn für zwei näher bezeichnete Fahrzeuge gemäß § 22 Abs. 4 iVm § 20 Abs. 4 und 5 KFG 1967 abgewiesen. 2 Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass zu den Tätigkeiten der Revisionswerberin die Strom- und Wasserversorgung der Gemeinde gehöre und sie ein Kraftwerk un... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs4;KFG 1967 §20 Abs5;KFG 1967 §22 Abs4;StVO 1960 §26 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH hat im Erkenntnis vom 21.8.2014, Ro 2014/11/0068 "Gefahr im Verzug iSd. § 26 Abs. 1 StVO" damit umschrieben, "dass die durch die Verwendung von Blaulicht oder Tonfolgehorn bewirkte Erleichterung des Vorankommens ausschlaggebend sein wird, um drohende Gefahren... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei ist ein Verein und nichtöffentlicher Betreiber eines Rettungsdienstes, der über eine Bewilligung zur Anbringung von Blaulicht und Tonfolgehorn für mehrere seiner Fahrzeuge verfügt. Mit Bescheid vom 19. Mai 2015 wurde die der mitbeteiligten Partei erteilte Bewilligung zur Anbringung von Blaulicht und Tonfolgehorn an näher genannten Personenkraftwagen gemäß § 20 Abs. 6a KFG 1967 widerrufen und ausgesprochen, dass der Beschwerde gegen diesen Bescheid keine... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 27. März 2017 erkannte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz den Mitbeteiligten der Übertretung nach § 12 Abs. 1 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes schuldig und verhängte über ihn eine Verwaltungsstrafe von 45 EUR (für den Fall deren Uneinringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag) und schrieb als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens den Betrag von 10 EUR vor. 2 Der Mitbeteiligte habe am 23. November 2016 in der Zeit von... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 9. Juni 2013 beantragte die Revisionswerberin die Erteilung der "österreichweiten Genehmigungen" zum Anbringen von Warnleuchten mit blauem Licht und Folgetonhorn für vier dem Kennzeichen nach präzisierte Fahrzeuge. Mit vier Bescheiden des Landeshauptmannes von Tirol jeweils vom 12. Juni 2013 wurden bezüglich dieser Fahrzeuge Bewilligungen zum Anbringen von Warnleuchten mit blauem Licht und Folgetonhorn - eingeschränkt auf das Bundesland Tirol - unter Auflag... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs4KFG 1967 §20 Abs5KFG 1967 §20 Abs5 litcKFG 1967 §22 Abs4StVO 1960 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Bewilligung von Warnleuchten mit blauem Licht setzt auch bei Fahrzeugen gemäß § 20 Abs. 5 lit. c KFG 1967 (Fahrzeuge für den Rettungsdienst oder den Bergrettungsdienst) das Vorliegen eines öffentlichen Interesses voraus, welches dann anzunehmen i... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (ein Verein) stellt mit Schreiben vom 12. Juni 2013 den Antrag auf Bewilligung "zur Verwendung von Blaulicht und Tonfolgehorn" für einen näher bezeichneten "Krankentransportwagen (Rettungswagen)", der über handelsübliche zugelassene Blaulichtbalken mit integrierter Tonfolgeanlage verfüge. In Erledigung dieses Antrags erteilte der Revisionswerber mit Bescheid vom 14. Juni 2013 die Bewilligung, eine Warnleuchte mit blauem Licht sowie ein Tonfolgehorn auf dem genannten ... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs1 Z4 lite;KFG 1967 §20 Abs1 Z4 litf;KFG 1967 §20 Abs5;SanG 2002 §23 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das KFG 1967 erlaubt die Anbringung von Blaulicht an für den Rettungsdienst bestimmten Fahrzeugen nicht uneingeschränkt. Eine Erlaubnis ex lege besteht nur für die in § 20 Abs. 1 Z. 4 lit. e und f KFG 1967 genannten Fahrzeuge. Für andere F... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs1;KFG 1967 §20 Abs5;KFG 1967 §20 Abs6;
Rechtssatz: Sind die drei Voraussetzungen (öffentliches Interesse an der Verwendung von Blaulicht, Fehlen von Bedenken vom Standpunkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit, Verwendung des Fahrzeugs für den Rettungsdienst) erfüllt, so ist eine Bewilligung gemäß § 20 Abs. 5 KFG 1967 zu erteilen. Das KFG 1967 bietet, auch im Zusa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs1 Z4;KFG 1967 §20 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Bereits der Wortlaut des § 20 Abs. 5 erster Satz KFG 1967 lässt erkennen, dass das Bestehen eines öffentlichen Interesses an der Verwendung von Blaulicht ein eigenständiges Bewilligungskriterium darstellt und nicht etwa bei Fahrzeugen, die für den Rettungsdienst (§ 20 Abs. 5 erster Satz lit... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5;
Rechtssatz: Die Bewilligungsvoraussetzung des Bestehens eines öffentlichen Interesses an der Verwendung von Blaulicht gilt nicht nur für die in § 20 Abs. 5 erster Satz lit. c KFG 1967 genannten, sondern für sämtliche in der Aufzählung angeführten Fahrzeuge. Die Gesetzesmaterialien lassen erkennen, dass nur Fahrzeuge erfasst sein sollten, die zur Durchführung vo... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art10;KFG 1967 §20 Abs5;KFG 1967;StVO 1960;
Rechtssatz: Mit dem Hinweis auf das öffentliche Interesse an der Verwendung von Blaulicht weist § 20 Abs. 5 erster Satz KFG 1967 nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes über die öffentlichen Interessen, die dem "Kraftfahrwesen" zugrunde liegen, hinaus. Das KFG 19... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5;StVO 1960 §2 Abs1 Z25;StVO 1960 §26;StVO 1960 §29 Abs1;StVO 1960 §46 Abs6;
Rechtssatz: Den für Einsatzfahrzeuge geltenden Sonderbestimmungen der StVO 1960 lässt sich entnehmen, dass gerade wegen des Umstandes, dass Einsatzfahrzeuge von wesentlichen Verkehrsregeln, die der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen, ausgenommen sind und bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seiner bisherigen Judikatur betont, dass eine restriktive Handhabung des § 20 Abs. 5 KFG 1967 unter dem Gesichtspunkt der Effizienz der Warneinrichtungen (und nicht zuletzt auch der Verkehrssicherheit) geboten ist (Hinweis Erkenntnisse vom 21. Mai 1996, 96/11/0049, und ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z12;KFG 1967 §20 Abs5 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem in § 20 Abs. 5 erster Satz lit. c KFG 1967 genannten Rettungsdienst ist nicht jede Tätigkeit zu verstehen, die unter den Begriff des "Rettungswesens" (iSd. Art. 10 Abs. 1 Z. 12 B-VG) subsumiert werden kann. § 20 Abs. 5 erster Satz lit. c KF... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 litc;KFG 1967 §22 Abs4;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §29 Abs1;StVO 1960 §46 Abs6;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der besonderen Regeln für Einsatzfahrzeuge in der StVO 1960 ist davon auszugehen, dass ein öffentliches Interesse an der Verwendung von Blaulicht (und wegen des Verweises in § 22 Abs. 4 auf § 20 Abs. 5 erster Satz lit. c KF... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. September 2001 gegen 17.00 Uhr an näher umschriebenen Stellen im "Arlberg-Tunnel" ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und 1. auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet sei, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt und 2. die doppelte Sperrlinie überfahren. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs1 litd;KFG 1967 §20 Abs5;KFG 1967 §22 Abs4;KFG 1967 §22 Abs6;StVO 1960 §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 26 Abs. 1 StVO 1960 legt fest, unter welchen Voraussetzungen bzw. in welchen Einsatzsituationen Lenker "potentieller Einsatzfahrzeuge" die besonderen Warnsignale verwenden dürfen. Die Fälle, in denen die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde gemäß den §§ 20 Abs. 5 und 22 Abs. 4 KFG 1967 die Anträge des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Warnleuchten mit blauem Licht und von Folgetonhorn für zwei näher bezeichnete Kraftfahrzeuge des Beschwerdeführers ab. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der beschwerdeführende Verein verfüge über entsprechend ausgerüstete Rettungsfahrzeuge. Es bestünden mit der Tiroler Gebietskrankenkasse Ver... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 litc;
Rechtssatz: Unter dem in § 20 Abs 5 lit c KFG genannten Rettungsdienst ist nicht jede Tätigkeit zu verstehen, die unter den Begriff des RETTUNGSWESENS (iSd Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG) subsumiert werden kann. § 20 Abs 5 lit c KFG ist vielmehr auf Fahrzeuge einzuschränken, die für - mit einer gewissen Häufigkeit zu erwartende - dringende Einsätze (Leistung erst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers (eines in der Stadt Innsbruck niedergelassenen praktischen Arztes) vom 13. September 1990 (wiederholt mit Schreiben vom 25. März 1994) auf Bewilligung der Verwendung von Scheinwerfern bzw. Warnleuchten mit blauem Licht und Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden, verschieden hohen Tönen bei einem näher bezeichneten PKW gemäß § 20 Abs. 5 und § 22 Abs. 4 KFG 1967 abgewiesen. In der Begründu... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 lite;KFG 1967 §22 Abs4;
Rechtssatz: Der rund um die Uhr zur Verfügung stehende, mit einem Arzt besetzte Notarztwagen stellt einen mit einem Arzt besetzten Rettungsdienst iSd § 20 Abs 5 lit e KFG dar, dessen Vorhandensein die Bewilligung von Warnleuchten mit blauem Licht (Blaulicht) und Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden, verschied... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 lite;KFG 1967 §22 Abs4;
Rechtssatz: Da das Bestehen eines mit einem Arzt besetzten Rettungsdienstes die Erteilung der vom antragstellenden praktischen Arzt angestrebten Bewilligung gem § 20 Abs 5 lit e KFG ausschließt, ist es ohne Bedeutung, daß der Arzt die Berechtigung zur Führung des Titels "Notarzt" besitzt und im städtischen Bereich nur wenige praktische Är... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers (eines in der Stadt Salzburg niedergelassenen praktischen Arztes) vom 10. Februar 1995 auf Bewilligung der Anbringung und Verwendung von Warnleuchten mit blauem Licht und Folgetonhorn auf einem dem Kennzeichen und der Marke nach bestimmten Kraftfahrzeug - "gegebenenfalls" auf einem anderen ebenso bestimmten Kraftfahrzeug - gemäß § 20 Abs. 5 lit. e und § 22 Abs. 4 KFG 1967 abgewiesen. I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §20 Abs5 lite; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/11/0142 E 25. Juni 1996
Rechtssatz: Im Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung gem § 20 Abs 5 lit e KFG sind die Grundsätze der freien Beweiswürdigung und des § 46 AVG (wonach als Beweismittel alles in Betracht kommt, was zur Feststellung ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 litd;KFG 1967 §20 Abs5 lite;KFG 1967 §22 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/11/0142 E 25. Juni 1996
Rechtssatz: Die Bewilligung von Warneinrichtungen gem § 20 Abs 5 lit e KFG ist einem Arzt nur dann zu erteilen, wenn WEDER ein mit einem Arzt besetzter Rettungsdienst NOCH ein ärztlicher Bereitschaftsdienst gem § 20 Abs 5 lit d KFG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers - eines niedergelassenen Tierarztes - auf Bewilligung einer Warnleuchte mit blauem Licht und eines Tonfolgehornes gemäß § 20 Abs. 5 und § 22 Abs. 4 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer der Sache nach inhaltliche Rechtswidrigkeit geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Di... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs1 litd;KFG 1967 §20 Abs1 lite;KFG 1967 §20 Abs5;KFG 1967 §22 Abs4;
Rechtssatz: Das Recht auf Verwendung von Blaulicht, welches im öffentlichen Interesse zu liegen hat, soll Institutionen gewährt werden, die bestimmte öffentliche Aufgaben - insbesondere Hilfsdienste und Rettungsdienste - ausüben (abgesehen von den bereits im Gesetz geregelten Fällen des § 20 Abs 1 ... mehr lesen...