Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart legte der Berufungswerberin im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, es am 12 07 2005 um 09 45 Uhr im Gemeindegebiet von *** auf Höhe StrKm 131,05 der B 50 als Zulassungsbesitzerin des Personenkraftwagens mit dem Kennzeichen *** unterlassen zu haben, für den vorschriftsmäßigen Zustand ihres Kraftfahrzeuges zu sorgen. Die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges sei insoferne beeinträchtigt gewesen, weil der Kotflügel mit dem Scheinwerfer rechts ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das weitere Vorbringen der Berufungswerberin, dass sich der den Mangel hervorrufende Unfall in der Nacht von Freitag, 08 07 2005, auf Samstag, 09 07 2005, ereignet hätte und es ihr nicht möglich gewesen wäre, vor der hier relevanten Tatzeit die Reparatur des Fahrzeuges zu veranlassen, war nicht geeignet, mangelndes Verschulden an der gegenständlichen Übertretung darzulegen. Ein Erfahrungssatz, wie ihn die Berufungswerberin vorbrachte, wonach KFZ-Werkstätten für gewöhnlich an Mo... mehr lesen...
Rechtssatz: Soweit die Berufungswerberin vorbrachte, dass es am 12 07 2005 keine Verpflichtung gab, beim Lenken des PKW das Abblendlicht (oder Tagfahrlicht) auch am Tag zu verwenden, ist die Berufungswerberin darauf hinzuweisen, dass dies zwar für die Tatzeit 12 07 2005 korrekt ist, jedoch die Vorschriften des Kraftfahrgesetzes hinsichtlich Bauart und Ausrüstung der Kraftfahrzeuge (und Anhänger), im Sinne des § 103 Abs 1 Z 1 KFG verstanden, auch dann einzuhalten sind, wenn der einzelne Tei... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 16.04.2004, 21.40 Uhr, Tatort: Gemeinde W, Landesstraße, Freiland, Strkm 62.35 als Lenker des Kraftfahrzeuges: Sattelkraftfahrzeug 1.) als Lenker, obwohl es ihm zumutbar gewesen wäre, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von ihm verwendete Fahrzeug den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspreche, da festgestellt worden sei, dass bei dem betroffenen Fahrzeug vier Tagfahrleuch... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine einzige Übertretung nach § 20 Abs 4 iVm §102 Abs 1 KFG liegt auch dann vor, wenn die nicht bewilligten Fernlichtscheinwerfer an der Vorderseite des gelenkten Sattelkraft-fahrzeuges in mehreren Lagen angebracht sind, da es sich um gleichartige Taten handelt. Daher war hinsichtlich der vier Scheinwerfer auf dem Dach, der zwei Scheinwerfer in Blende über der Windschutzscheibe und der vier Scheinwerfer auf Bügel über der Stoßstange nur eine Strafe zu verhängen. Hingegen stellt... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind die im Straferkenntnis der Erstinstanz angeführten Mängel einer Durchrostung des Holmanschlusses sowie Korrosion am Seitenholm, eine falsche Scheinwerfereinrichtung, eine defekte Auspuffanlage und eine defekte Betriebsbremsanlage zwar objektiv am Prüfstand zu erkennen, ist dies jedoch einem normalen Fahrzeuglenker keinesfalls möglich, da hiefür entsprechende Fachkenntnisse und Prüfeinrichtungen erforderlich sind, ist das Straferkenntnis aufzuheben und das Verwaltungsverf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 31.10.2002 um 21.50 Uhr Tatort: Kufstein, Höhe Kreuzung Maderspergerstraße mit Schillerstraße Fahrzeug: Personenkraftwagen XY 1. Sie haben sich als Lenker, obwohl es Ihnen zumutbar war, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von Ihnen verwendete Fahrzeug den Vorschriften des § 102 Abs 1 KFG iVm der angeführten Gesetzesstelle des Kraftfahrgesetzes e... mehr lesen...
Rechtssatz: Der verwaltungsstrafrechtliche Vorhalt ..."Sie haben nicht dafür gesorgt, daß ihr Fahrzeug den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung entsprach, da das linke Abblendlicht defekt war ..." ist keine entsprechende Verfolgungshandlung gemäß § 32 Abs 2 VStG zum Vorwurf nach § 14 Abs 1, § 103 Abs 1 KFG, da dem Beschuldigten nicht zum Vorwurf gemacht wurde, er habe die Übertretung in seiner Eigenschaft als Zulassungsbesitzer des Fahrz... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 24.4.1991 den PKW Opel Ascona mit dem Kennzeichen DL 8 HKA in Betrieb genommen, ohne sich trotz Zumutbarkeit davon zu überzeugen, daß das Kraftfahrzeug den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprochen hätte, zumal sie den angeführten PKW am 24.4.1991 gegen 14.00 Uhr auf der B 76 bei Strkm 23,0 im Gemeindegebiet von D-berg in Richtung St gelenkt hätte, obgleich zwei verschiedene Sc... mehr lesen...
Rechtssatz: Scheinwerfer im Sinne des § 14 Abs 1 KFG, mit denen paarweise weißes oder gelbes Fernlicht und weißes oder gelbes Abblendlicht ausgestrahlt werden kann, liegen nicht vor, wenn zwei verschiedene, nicht zusammengehörige Scheinwerfer (ein H 4 - Scheinwerfer und ein normaler Scheinwerfer) montiert sind. Schlagworte Scheinwerfer mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der Anzeige vom 3.6.1991, dem Beschuldigtenvorbringen sowie auf Grund der Ergebnisse des in der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien durchgeführten Beweisverfahrens (Einvernahme des Beschuldigten und der Zeugen Insp A und RvI E) stellt die erkennende Behörde folgenden Sachverhalt als erwiesen fest: Am 3.6.1991 um 2.30 Uhr wurde P als Lenker des unbeleuchteten Kraftfahrzeuges XY in Wien 1, Karlsplatz Nr 6 von den beiden Sicherh... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Berechtigung des Straßenaufsichtsorganes zur Vornahme einer Atemluftprobe und die Verpflichtung des Fahrzeuglenkers sich der Atemluftprobe zu unterziehen ist allein maßgebend, ob das Straßenaufsichtsorgan im Zuge der Amtshandlung zu Recht vermuten kann, daß sich der Beanstandete im Zeitpunkt des Lenkens in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat. Schlagworte unbeleuchtetes KFZ, fehlende Beleuchtung, Alkoholbeeinträchtigung, Atemluftalkoholuntersuc... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Weigerung, sich der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt zu unterziehen gilt auch jenes Verhalten des Untersuchten, daß das Zustandekommen eines Meßergebnisses verhindert, indem er zB lediglich einige Male kurz in das Mundstück hineinbläßt und sofort wieder absetzt. Schlagworte unbeleuchtetes KFZ, fehlende Beleuchtung, Alkoholbeeinträchtigung, Atemluftalkoholuntersuchung, Alkoholmeßgerät, Verhinderung der Alkoholmessung mehr lesen...