RS UVS Steiermark 1993/11/04 30.10-206/92

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Veröffentlicht am 04.11.1993
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Rechtssatz

Scheinwerfer im Sinne des § 14 Abs 1 KFG, mit denen paarweise weißes oder gelbes Fernlicht und weißes oder gelbes Abblendlicht ausgestrahlt werden kann, liegen nicht vor, wenn zwei verschiedene, nicht zusammengehörige Scheinwerfer (ein H 4 - Scheinwerfer und ein normaler Scheinwerfer) montiert sind.

Schlagworte
Scheinwerfer
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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