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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §102 Abs10;Rechtssatz
Aus einer Zusage des die Fahrzeugkontrolle durchführenden Organes der öffentlichen Aufsicht gegenüber dem Lenker, der kein Verbandzeug mitführt, bei fristgerechter Vorlage des Verbandzeuges von der Verhängung einer Organstrafverfügung oder von der Erstattung der Anzeige abzusehen, kann nicht abgeleitet werden, die - bereits vorher verwirklichte - Tat sei unter den Voraussetzungen des § 21 Abs 1 und 2 VStG begangen worden (Hinweis E 9.2.1987, 86/10/0176).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985180153.X04Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010