RS Vwgh 1988/12/14 88/03/0168

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §134 Abs1;
KFG 1967 §64 Abs1;
VStG §19;
VwRallg;

Rechtssatz

Wurde der Beschuldigte im Jahre 1985 dreimal wegen Übertretung des § 64 Abs 1 KFG mit Geldstrafen (beim letzten Mal bereits in der Höhe von S 25.000,--) bestraft, so ist nicht zu erkennen, daß die Behörde durch die Verhängung einer Arreststrafe von 14 Tagen wegen der gleichen Übertretung im Jahre 1987 bei der Strafbemessung von dem ihr zustehenden Ermessen nicht iSd Gesetzes Gebrauch gemacht hätte.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8 Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Geldstrafe und Arreststrafe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030168.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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