RS Vwgh 1988/4/20 87/02/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §134 Abs1;
KFG 1967 §64 Abs1;
VStG §19;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die Zulässigkeit der mehrfachen (hier: 5- maligen) Verhängung der Höchststrafe nach § 134 Abs 1 KFG (ds je S 30.000,-- Geldstrafe ZUZÜGLICH 6 Wochen Primärarrest) bei bereits 20 einschlägigen Vorstrafen nach § 64 Abs 1 KFG aus Gründen der Spezialprävention.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Geldstrafe und Arreststrafe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020187.X03

Im RIS seit

24.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten