Norm: KFG 1967 §106 Abs2
Rechtssatz: Der Schutzzweck der in § 106 Abs 2 KFG 1967 normierten Pflicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sicherheitsgurts umfasst nicht die Verhinderung von aus der Verletzung dieser Pflicht resultierenden Sachschäden durch beförderte Personen am Fahrzeug. Entscheidungstexte 2 Ob 130/21p Entscheidungstext OGH 27.01.2022 2 Ob 130/21p ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Tom L*****, vertreten durch Dr. Friedrich Schubert, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Z*****, vertreten durch Dr. Harald Vill, Dr. Helfried Penz und Mag. Christoph Rupp, Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen 115.000 EUR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. April 2003 kurz vor 4.30 Uhr ereignete sich auf der L 45 zwischen Dornbirn und Lustenau ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte als Lenker des dem Kläger gehörigen, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW und der Kläger auf dem Beifahrersitz beteiligt waren. Beide waren nicht angeschnallt. Im Unfallbereich galt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h. Der Erstbeklagte hielt eine Fahrgeschwindigkeit von ca 140 km/h ein und kam wegen Una... mehr lesen...
Norm: KFG §106 Abs2ZPO §393 Abs1
Rechtssatz: Die Kürzung eines Schmerzengeldanspruchs zufolge Verletzung der Gurtenanlegepflicht gemäß § 106 Abs 2 KFG ist auch im
Spruch: eines Zwischenurteils auszudrücken. Entscheidungstexte 2 Ob 42/08b Entscheidungstext OGH 29.05.2008 2 Ob 42/08b Bem: Vergleiche schon 2 Ob 167/00y. (T1) Europea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 2. 2002 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Motorfahrrades und der Erstbeklagte als Lenker eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten Kastenwagens beteiligt waren. Der Erstbeklagte, der im Haus Harrau Nr 1 Post zugestellt hatte, fuhr aus der Hofeinfahrt rückwärts mit einer Geschwindigkeit von etwa 9 km/h in Richtung Landesstraße 7163 und hielt nach einer Wegstrecke von etwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. 10. 2002 ereignete sich gegen 1.50 Uhr auf der L 200 in Bersbuch ein Verkehrsunfall, im Zuge dessen der von Andreas S***** (geboren am 26. 9. 1983) gelenkte und gehaltene PKW Audi 80, amtliches Kennzeichen *****, mit dem Kläger als Fahrgast von der Fahrbahn geriet und gegen eine Hausmauer prallte. Der mit dem Lenker namensgleiche Kläger (geboren am 27. 9. 1985) wurde schwer verletzt. Der Haftpflichtversicherer des Unfallfahrzeuges lehnte mit Schreiben v... mehr lesen...
Norm: KFG §106 Abs2
Rechtssatz: Dass ein Schaden innerhalb eines fiktiven Unfallgeschehens im Falle der Anlegung des Gurtes geringer gewesen wäre, ist bedeutungslos. Eine „Differenzrechnung im fiktiven Szenario" ist nicht anzustellen. Entscheidungstexte 2 Ob 268/06k Entscheidungstext OGH 30.08.2007 2 Ob 268/06k European Case Law Ide... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. 2. 2001 ereignete sich gegen 9.45 Uhr auf der B11 im Gemeindegebiet Alland ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines von der A*GmbH gehaltenen Kastenwagens und der Zweitbeklagte als Lenker eines von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs beteiligt waren. Der Zweitbeklagte, Vertragsbediensteter der drittbeklagten Partei, war mit dem als Streufahrzeug eingesetzten LKW dienstlich unt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Thomas K*****, vertreten durch Rechtsanwälte Kreuzberger - Stranimaier - Köstner OEG in Bischofshofen, gegen die beklagten Parteien 1. Markus R*****, vertreten durch Mag. Siegfrie... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Rechtliche Beurteilung Nach der am 30. 5. 2006 von der Hauptversammlung der drittbeklagten Partei beschlossenen und am 8. 6. 2006 zu FN ***** im Firmenbuch eingetragenen Satzungsänderung wurde der Firmenwortlaut der drittbeklagten Partei von „W***** AG" geändert in „W***** AG *****". Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. Nach der am 30. 5. 2006 von der Hauptversammlung der drittbeklagten Par... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 B1KFG §106 Abs2
Rechtssatz: Liegt dem Geschädigten nicht nur zufolge Nichtanlegung der Gurten, sondern auch aus dem Unfallgeschehen selbst ein Mitverschulden zur Last, so sind zunächst alle Ersatzansprüche (einschließlich des Schmerzengeldes) um die Auslösungsmitverschuldensquote zu kürzen; der verbleibende Anspruchsrest ist sodann um das Gurtenmitverschulden zu reduzieren. Die gleiche Berechnung hat nicht nur dann zu erfolgen,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22. 7. 1999 ereignete sich gegen 23.50 Uhr auf der Bundesstraße 189 ein Verkehrsunfall, an dem ein von Christian S***** gelenkter und vom Kläger gehaltener und bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter PKW sowie ein von Lydia J***** gelenkter PKW beteiligt waren. S***** war aus Unachtsamkeit bei seiner Fahrt mit dem PKW, in dem der Kläger mitfuhr, zu weit nach links auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit dem vorschriftsmäßig entgegenkommenden PK... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1B-VG Art7 Abs13.KFGNov ArtIII Abs14.KFGNov ArtIV Abs1KFG §106 Abs7KFG §106 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des Art III Abs 1 zweiter Satz der 3.KFG Nov verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz. Entscheidungstexte 2 Ob 30/90 Entscheidungstext OGH 20.06.1990 2 Ob 30/90 Veröff: ZVR 1991/44 S 139 2 Ob 62/05i Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte verschuldete am 18.12.1980 als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O-253.433 (die Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges) auf der Kötschachtaler Gemeindestraße in Badgastein einen Verkehrsunfall. Er fuhr gegen 22,30 Uhr auf der dort ca 4,8 m breiten kurvenreichen und ein Gefälle von ca 6 % aufweisenden Straße mit etwa 30 km/h talwärts, während sich Josef S*** mit seinem PKW mit dem Kenn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 6. Oktober 1984 gegen 5 Uhr als Insasse des vom Beklagten gelenkten PKW mit dem Kennzeichen O-214.084 bei einem Verkehrsunfall auf der Marchtrenker Straße in der Nähe der Überführung über die A 25 schwer verletzt. Ein wegen dieses Verkehrsunfalles zu 17 Vr 493/85 des Kreisgerichtes Wels unter anderem gegen den Beklagten eingeleitetes Strafverfahren wurde gemäß § 90 StPO eingestellt. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte der Kläger aus dem R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15.11.1986 ereignete sich auf einer Gemeindestraße auf dem Hühnerberg ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Mitfahrer des den Unfall verschuldenden Erstbeklagten verletzt wurde. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalls strafgerichtlich rechtskräftig verurteilt (überhöhte Geschwindigkeit, Übermüdung, Beeinträchtigung durch Alkohol). Der Kläger wurde bei diesem Unfall schwerstens verletzt und ist auf Grund dieser Verletzungen hilflos und pflegebedürft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26.5.1985 verschuldete Werner H*** als Halter und Lenker des bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW mit dem österreichischen Kennzeichen T 80.867 auf der Bundesautobahn Salzburg-München auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bei Km 122,5 (Gemeinde Piding/Berchtesgadenerland) einen Verkehrsunfall, bei dem der Kläger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat und als Fahrgast in diesem Fahrzeug mitfuhr, schwer verletzt wurde. We... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. September 1983 gegen 1,45 Uhr kam der Erstbeklagte auf der Berwanger Landesstraße zwischen Berwang und Bichlbach mit dem von ihm gelenkten PKW mit dem Kennzeichen T 247.369 von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen einen Baum. Der Kläger, der sich als Beifahrer auf dem Vordersitz des Fahrzeuges befand, wurde dabei schwer verletzt. Der Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer des vom Erstbeklagten gelenkten PKW. Wege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte kam am 11. September 1985 um etwa 22,30 Uhr mit seinem PKW mit dem Kennzeichen St 505.838 auf der Fahrt durch den Kaltenbachgraben bei Bruck an der Mur in alkoholisiertem Zustand von der Fahrbahn ab, sodaß das Fahrzeug sich überschlagend über die Straßenböschung stürzte. Dabei wurde der im PKW mitfahrende Kläger aus dem Fahrzeug geschleudert und schwer verletzt. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des PKW des Erstbeklagten. Der Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt bei einem Verkehrsunfall am 1. Oktober 1982 als nicht angegurteter Beifahrer eines vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs schwere Verletzungen mit Dauerfolgen. Der Erstbeklagte wurde mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Völkermarkt wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 4 StGB schuldig erkannt, weil er den Kläger dadurch am Körper s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30.7.1981 fuhr die am 24.9.1962 geborene Zweitklägerin in einem von Sieglinde H*** gelenkten, bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW mit. Sie benützte den vorderen Beifahrersitz - entsprechend seiner Einrichtung - als Liegeplatz und schlief während der Fahrt liegend auf diesem Liegesitz. Sieglinde H*** verschuldete einen Verkehrsunfall (sie kam von der Straße ab und stieß gegen einen Baum), bei dem die Zweitklägerin schwere Verletzungen erlitt. Die E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26.3.1982 ereignete sich bei Dunkelheit in der Griesgasse in Salzburg ein Verkehrsunfall. Bei dieser Straße handelt es sich um eine Einbahnstraße, die Fahrbahn ist 9,7 m breit und in drei Fahrstreifen geteilt. Der rechte Fahrstreifen ist als Taxi- und Busspur gekennzeichnet, die beiden anderen je 3,2 m breiten, durch eine Leitlinie voneinander getrennten Fahrstreifen dienen dem allgemeinen Verkehr. Auf dem linken Fahrstreifen fuhr ein Straßenwaschfahrzeug m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stieß am 27. April 1979 um ca. 0,45 Uhr auf der Autostraße S 35 bei Bruck an der Mur mit seinem PKW gegen eine von der beklagten Partei im Bereiche einer von ihr betriebenen Straßenbaustelle errichtete Absperrung und wurde schwer verletzt. Er behauptet, die beklagte Partei habe die Baustelle nicht dem erlassenen Bescheid entsprechend errichtet und auch nicht vorschriftmäßig abgesichert, sodaß sie ein Verschulden am Unfall treffe, welches aus prozeßöko... mehr lesen...
Norm: 3.KFGNov ArtIII4.KFGNov ArtIVKFG §106 Abs7KFG §106 Abs2
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser beiden Bestimmungen bestehen keine Bedenken. Entscheidungstexte 8 Ob 159/83 Entscheidungstext OGH 06.10.1983 8 Ob 159/83 2 Ob 30/90 Entscheidungstext OGH 20.06.1990 2 Ob 30/90 2 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1ABGB §1304 A1ABGB §1304 BI3.KFGNov allgKFG §106 Abs2
Rechtssatz: Die Höhe der Mitverschuldensquote wegen Verletzung der Anlegungspflicht von Sicherheitsgurten hängt von den Umständen des Einzelfalles ab; dabei betrachten die Gesetzesverfasser die Verletzung dieser Pflicht im Regelfalle offensichtlich als leichten Verstoß mit geringem Schuldgehalt. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Auf dem Heimweg von einem Heurigenbesuch geriet E R am 28. August 1976 gegen 0.30 Uhr auf der Bundesstraße 43 am westlichen Ortsende von Traismauer mit dem PKW der Erstbeklagten - offenbar infolge überhöhter Geschwindigkeit - von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen am linken Fahrbahnrand stehenden Baum. Er starb noch an der Unfallstelle. Der damals 17jährige Kläger, der unangegurtet neben dem Lenker saß, erlitt schwere Verletzungen. Die Zweitbeklagte war Haftpflichtversicherer des... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §106 Abs2
Rechtssatz: Eine Verletzung der Vorschrift des § 106 Abs 2 KFG 1967 ist nicht nur anzunehmen, wenn die technischen Einrichtungen für die Möglichkeit eines sicheren Anhaltens der beförderten Person fehlen, sondern auch dann, wenn vom Lenker des Fahrzeugs eine Sitzordnung angeordnet wird, nach der die tatsächliche Benützung einer vorhandenen technischen Einrichtung nicht zu erwarten oder gar überhaupt nicht möglich ist (h... mehr lesen...