Norm
KFG §106 Abs2Rechtssatz
Dass ein Schaden innerhalb eines fiktiven Unfallgeschehens im Falle der Anlegung des Gurtes geringer gewesen wäre, ist bedeutungslos. Eine „Differenzrechnung im fiktiven Szenario" ist nicht anzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122727Dokumentnummer
JJR_20070830_OGH0002_0020OB00268_06K0000_001