Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der E.-gesellschaft m.b.H. in B, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer zu verantworten, dass die Firma - wie anlässlich der Kontrolle eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws am 18. April 2000 um 07.30 Uhr an einem näher angeführten Ort - festgestellt worden sei, 1. am 18. April 2000 kurz vor 7.00 Uhr in B. als Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGBG 1998 §27 Abs1 Z1;GGBG 1998 §6 Z1;GGBG 1998 §7 Abs2 Z5;KFG 1967 §102 Abs10a idF 1998/I/146;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zu Spruchpunkt 7 des erstinstanzlichen Straferkenntnisses bringt der Beschwerdeführer vor, § 102 Z. 10a KFG regle eine Verpflichtung des Lenkers und sei daher keine verkehrsträgerspezifische generelle... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit der Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Für die Liegenschaft EZ 98, KG Kleinmünchen (Linz, Wiener Straße/Ecke Traunauweg), besteht auf Grund des Flächenwidmungsplanes Linz, Teil Mitte und Süd Nr. 1, in der Fassung der Änderung 49, die Widmung "Grünland-Grünzug". Nach den Verbalfestlegungen in diesem Flächenwidmungsplan ist auf solchen Flächen die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen, aus... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit der Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Für die Liegenschaft EZ 98, KG Kleinmünchen (Linz, Wiener Straße/Ecke Traunauweg), besteht auf Grund des Flächenwidmungsplanes Linz, Teil Mitte und Süd Nr. 1, in der Fassung der Änderung 49, die Widmung "Grünland-Grünzug". Nach den Verbalfestlegungen in diesem Flächenwidmungsplan ist auf solchen Flächen die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen, aus... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BauO OÖ 1994 §1 Abs3 Z9 idF 1998/070;KFG 1967 §102 Abs10a Z3;KFG 1967 §103 Abs5;KFG 1967 §2 Abs1 Z3;KFG 1967 §2 Abs1 Z5;KFG 1967 §2 Abs1 Z6;KFG 1967 §2 Abs1 Z7;KFG 1967 §2 Abs1 Z8;KFG 1967 §2 Abs1 Z9;KFG 1967 §27;KFG 1967 §37 Abs1;KFG... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BauO OÖ 1994 §1 Abs3 Z9 idF 1998/070;KFG 1967 §102 Abs10a Z3;KFG 1967 §103 Abs5;KFG 1967 §2 Abs1 Z3;KFG 1967 §2 Abs1 Z5;KFG 1967 §2 Abs1 Z6;KFG 1967 §2 Abs1 Z7;KFG 1967 §2 Abs1 Z8;KFG 1967 §2 Abs1 Z9;KFG 1967 §27;KFG 1967 §37 Abs1;KFG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 17. April 1997 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe 1. "am 8. November 1996 um 17.10 Uhr den LKW, GG 16t, Kennzeichen BC-YL 15, mit dem Anhänger, Kennzeichen HDH-XP 4, mit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 34 t, auf der B 314, km 43,2, gelenkt, obwohl an der Rückseite des Anhängers keine gelbe reflektierende Warntafel mit rotem, fluoreszierenden Rand angebracht gewesen" sei... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz99/01 Straßenverkehr
Norm: EURallg;KFG 1967 §102 Abs10a;StraßenverkehrÜbk; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/03/0305 E 16. Dezember 1998 RS 1 Stammrechtssatz Als multilateraler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art genießt das Wr Übk über den Straßenverkehr, BGBl 1982/289, keinen Anwendungsvorrang im Verhältnis zu späterem innerstaatlichen Recht (Hinweis... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10a idF 1995/162;
Rechtssatz: § 102 Abs 10a KFG verpflichtet den Kraftfahrzeuglenker dazu, während der ganzen Fahrt dafür zu sorgen, dass die Warntafel am Fahrzeug angebracht ist. Wenn die Warntafel während der Fahrt nicht ordnungsgemäß angebracht ist, handelt der Lenker des Fahrzeuges tatbildmäßig. Bei § 102 Abs 10a KFG handelt es sich um keine Ausrüstungsvorsch... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10a idF 1995/162;
Rechtssatz: Da der Lenker während der gesamten Fahrt dafür zu sorgen hat, dass die Warntafel angebracht ist, kommt nicht lediglich der Ort des Fahrtantritts als EINZIG MÖGLICHER TATORT in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997030136.X03 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 14. Jänner 1998 (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 und 2 VStG): "Sie haben am 22.01.1997 um/von 21.15 bis Uhr als Lenker des Sattel-Kfz, Kennzeichen (D), in Radfeld (Parkplatz), A 12 Inntalautobahn, km 29.0, in Richtung Kufstein 1. keine geeignete Warntafel (gelbe reflektierende Tafel mit rotem, fluoreszierenden Rand bzw. gelb-rote Warntafel nach der ECE-Regelung Nr.70) an der Rück... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E05205000E3R E07204020001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art2 Abs1;EURallg;KFG 1967 §102 Abs10a;VwRallg;
Rechtssatz: Auch wenn ein in Deutschland zugelasser LKW insoferne den deutschen Zulassungsvorschriften bzw den EU-Richtlinien entspricht, so steht dies nicht einer Bestrafung des Besch we... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 10 a KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 500,-- bestraft, weil er am 29. Oktober 1997 um 10.26 Uhr bei der Grenzkontrollstelle Brenner auf der A13 ein nach den Kennzeichen bestimmtes Sattelkraftfahrzeug gelenkt habe, ohne sich, obwohl ihm dies zumutbar gewesen sei, überzeugt zu haben, dass das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug, mit einem Gewicht von üb... mehr lesen...
Index: E3L E1330100040/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31970L0156 Betriebserlaubnis-RL Kfz;31976L0757 Rückstrahler-RL Kfz;31997L0029 Nov-31976L0757;KFG 1967 §102 Abs10a;VStG §1 Abs2;
Rechtssatz: Der in Punkt I 3 des Anhanges I der Richtlinie 76/757/EWG idF vor der Änderung durch die Richtlinie 97/29/EG eröffnete Spielraum für nationale Regelungen hinsichtlich "sonstiger reflektierender Schilder ... mehr lesen...
Index: E3L E1330100090/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31970L0156 Betriebserlaubnis-RL Kfz;31976L0757 Rückstrahler-RL Kfz;31997L0029 Nov-31976L0757;KFG 1967 §102 Abs10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/12/16 97/03/0305 9
(hier: Gilt auch für die durch die Richtlinie 97/29/EG geschaffene
Rechtslage) Stammrechtssatz § 102 Abs 10a KFG steht nicht mit den Richtlinien 70/156/EWG und 76/757/EWG (idF vor der Richtl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. November 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Zulassungsbesitzerin, einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. (mit Sitz in Deutschland), bezüglich eines dem deutschen Kennzeichen nach näher bestimmten Lastkraftwagens mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg, mit dem ein dem deutschen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10a;KFG 1967 §103;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatort liegt dort, wo die Dispositionen und Anweisungen zur Vermeidung der Verstöße gegen die Verwaltungsvorschriften hätten gesetzt werden müssen. Im Fall der unterlassenen Einhaltung einer Verpflichtung nach § 103 Abs 1 Z 2 KFG durch ein Unternehmen etwa in Form einer jurist... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 10a KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 24 Stunden) bestraft, weil er am 16. September 1996 um 15.00 Uhr in der Gemeinde Reutte auf der B 314 "den LKW GG 18 to" mit einem bestimmten Kennzeichen gelenkt habe, obwohl an der Rückseite des nach dem Kennzeichen bestimmten Anhängers keine gelb reflektierende Warntafel mit rotem f... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0270 E 16. Februar 1999
Rechtssatz: Abkommen der europäischen Verkehrsminister genießen keinen Anwendungsvorrang gegenüber innerstaatlichem Recht (ausführliche
Begründung: im Erkenntnis). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997030305.X06 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10a;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0270 E 16. Februar 1999
Rechtssatz: Das Kennzeichen eines mit dem Lastkraftwagen gezogenen Anhängers gehört nicht zu den wesentlichen Sachverhaltselementen einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 10a KFG und muß daher nicht ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE6J59/04 EU - EWR90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 11992E030 EGV Art30;11992E034 EGV Art34;11997E028 EG Art28 impl;11997E029 EG Art29 impl;61974CJ0008 Dassonville VORAB;61978CJ0120 Cassis de Dijon VORAB;61991CJ0267 Keck Mithouard VORAB;EURallg;KFG 1967 §102 Abs10a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0270 E 16. Februar 1999
Rechtssatz: Unter mengenmäßigen Bes... mehr lesen...
Index: E1EE6J90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 11992E030 EGV Art30;11992E034 EGV Art34;61974CJ0008 Dassonville VORAB;61978CJ0120 Cassis de Dijon VORAB;61991CJ0267 Keck Mithouard VORAB;KFG 1967 §102 Abs10a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0270 E 16. Februar 1999
Rechtssatz: § 102 Abs 10 a KFG ist keine unter das Verbot der Art 30 ff EGV fallende handelshemmende Maßnahme, stellt sie doch we... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz99/01 Straßenverkehr
Norm: B-VG Art50 Abs1;B-VG Art50 Abs2;KFG 1967 §102 Abs10a;StraßenverkehrÜbk; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0270 E 16. Februar 1999
Rechtssatz: Das Wr Übk über den Straßenverkehr, BGBl 1982/289, ist nicht "unmittelbar anwendbar" und kann auch nicht Maßstab für die Rechtmäßigkeit eines anderen Ges... mehr lesen...
Index: E1E10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 11992E075 EGV Art75;11992E076 EGV Art76;11992E177 EGV Art177;KFG 1967 §102 Abs10a;VwGG §38a; Beachte Kein Vorabentscheidungsantrag aus sonstigen Gründen (RIS: keinVORAB3); Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0270 E 16. Februar 1999
Rechtssatz: Durch § 102 Abs 10a KFG wird keine Diskriminierung ausländischer Verkehrsunternehmer ge... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz99/01 Straßenverkehr
Norm: EURallg;KFG 1967 §102 Abs10a;StraßenverkehrÜbk; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0270 E 16. Februar 1999
Rechtssatz: Als multilateraler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art genießt das Wr Übk über den Straßenverkehr, BGBl 1982/289, keinen Anwendungsvorrang im Verhältnis zu späterem innerstaatlichen... mehr lesen...
Index: E3L E1330050090/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31983L0189 Notifikations-RL;KFG 1967 §102 Abs10a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0270 E 16. Februar 1999
Rechtssatz: § 102 Abs 10a KFG unterfällt nicht der in der Richtlinie 83/189/EWG normierten Notifikationspflicht (ausführliche
Begründung: im Erkenntnis). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: E3L E1330100090/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31970L0156 Betriebserlaubnis-RL Kfz;31976L0757 Rückstrahler-RL Kfz ;KFG 1967 §102 Abs10a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0270 E 16. Februar 1999
Rechtssatz: § 102 Abs 10a KFG steht nicht mit den Richtlinien 70/156/EWG und 76/757/EWG (idF vor der Richtlinie 97/29/EG) in Konflikt (ausführliche
Begründung: im Erkenntnis) ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. Oktober 1996 um 8.45 Uhr in Patsch auf der A 13 an einer näher bezeichneten Örtlichkeit ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Sattelkraftfahrzeug, höchstzulässiges Gesamtgewicht über 3500 kg, gelenkt, ohne sich vorher, obwohl ihm das zumutbar gewesen sei, überzeugt zu haben, daß das von ihm gelenkte Kraftfahrzeug den hiefür in Betra... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10a;KFG 1967 §134; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/14 97/03/0018 1 Stammrechtssatz § 102 Abs 10a KFG richtet sich an den Lenker eines Kfz, der dafür zu sorgen hat, daß die in der Bestimmung genannte reflektierende Warntafel zur Erhöhung des Auffälligkeitswertes des von ihm zu lenkenden Fahrzeuges angebracht ist. Lediglich die Verpflichtung zur Ber... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. November 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. August 1996 um 12.25 Uhr auf der A 12 bei Kilometer 72,0 als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Sattelzugfahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß an der Rückseite des Kraftfahrzeuges eine gelbe Warntafel mit rotem Rand angebracht gewesen sei und habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 10a KFG 1967 began... mehr lesen...