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E3L E13301000Norm
31970L0156 Betriebserlaubnis-RL Kfz;Rechtssatz
Der in Punkt I 3 des Anhanges I der Richtlinie 76/757/EWG idF vor der Änderung durch die Richtlinie 97/29/EG eröffnete Spielraum für nationale Regelungen hinsichtlich "sonstiger reflektierender Schilder und Signale, die gemäß den Betriebsvorschriften eines Mitgliedstaates für bestimmte Fahrzeugkategorien oder bei bestimmten Betriebsweisen zu verwenden sind," bleibt nach der Rechtslage aufgrund der Richtlinie 97/29/EG gewahrt. Die im E 16.12.1998, Zl 97/03/0305, vertretene Rechtsauffassung, dass § 102 Abs 10a KFG mit den Richtlinien 70/156/EWG und 76/757/EWG (idF vor der Richtlinie 97/29/EG) nicht in Konflikt stünde, gilt daher auch für die durch die Richtlinie 97/29/EG geschaffene Rechtslage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998030156.X02Im RIS seit
19.03.2001