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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §102 Abs10a;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0270 E 16. Februar 1999Rechtssatz
Das Kennzeichen eines mit dem Lastkraftwagen gezogenen Anhängers gehört nicht zu den wesentlichen Sachverhaltselementen einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 10a KFG und muß daher nicht von einer Verfolgungshandlung umfaßt sein.
Schlagworte
Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen TatbestandsmerkmalenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997030305.X05Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011