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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §102 Abs10a idF 1995/162;Rechtssatz
Da der Lenker während der gesamten Fahrt dafür zu sorgen hat, dass die Warntafel angebracht ist, kommt nicht lediglich der Ort des Fahrtantritts als EINZIG MÖGLICHER TATORT in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997030136.X03Im RIS seit
19.03.2001