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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1994 §1 Abs3 Z9 idF 1998/070;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der betreffende Bürocontainer, auch wenn er sich auf einem zum Verkehr zugelassenen Sattelanhänger befindet, den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs. 3 Z. 9 Oö BauO 1994 nicht erfüllt und daher den Bestimmungen der Oö BauO 1994 unterliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050919.X02Im RIS seit
02.04.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009