Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, dass er, wie anlässlich einer Kontrolle am 24. September 1998 um 21.45 Uhr auf der Tauernautobahn A10 Scheitelstrecke ? Höhe Mautstelle festgestellt wurde, den Pkw mit dem Kennzeichen BM-KA 870 (D) von Salzburg kommend auf dieser Autobahn gelenkt habe, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben (Vignette). Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 12 Abs 1 Z 2 Bundesstraßenfinanzierungsge... mehr lesen...
Rechtssatz: Beim Autobahnabschnitt der Tauernautobahn von der Ausfahrt Flachau-Winkl bis zur Ausfahrt Rennweg handelt es sich um einen nicht vignettenpflichtigen Abschnitt, daher kann der Beschuldigte in diesem Bereich eine Übertretung nach § 12 Abs1 Z2 BStFG nicht begehen. Für die Ahndung einer allfälligen Übertretung für die Autobahnbenützung außerhalb dieses vignettenfreien Bereiches ist die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg nicht zuständig. Schlagworte BStFG; Beim Autobahnabschnitt d... mehr lesen...
1. Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 2.10.1998, um 13.15 Uhr bzw. in der Zeit davor einen PKW, Kennzeichen WZ in N, auf dem Autobahnrastplatz Arnwiesen, der A 2, verwendet und dabei eine mautpflichtige Bundesstraße benützt, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben, da festgestellt worden sei, dass die Mautvignette fehlte. Wegen Übertretung der Vorschriften der § 7 Abs 1 in Verbindung mit § 12 Abs 1 Z 2 Bundesstraße... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Autobahn-Mautpflicht nach § 7 Abs 1 Z 1 BStFG unterliegt auch die Benützung von Parkplätzen im geschlossenen System einer Autobahn, auch wenn diese Benützung nur durch das Abstellen eines zu einem solchen Parkplatz abgeschleppten PKWïs erfolgt. So gehören zu einer Bundesstraße (einer Autobahn) nach § 3 BundesstraßenG nicht nur die unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen wie Fahrbahnen, sondern auch Parkflächen, Haltestellenbuchten, sowie sämtliche Nebenanlagen und Baulich... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Autobahn-Mautpflicht nach § 7 Abs 1 Z 1 BStFG unterliegt auch die Benützung von Parkplätzen im geschlossenen System einer Autobahn, auch wenn diese Benützung nur durch das Abstellen eines zu einem solchen Parkplatz abgeschleppten PKWs erfolgt. So gehören zu einer Bundesstraße (einer Autobahn) nach § 3 BundesstraßenG nicht nur die unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen wie Fahrbahnen, sondern auch Parkflächen, Haltestellenbuchten, sowie sämtliche Nebenanlagen und Baulichk... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 22.6.1998, GZ: A8aP-20/24-1997, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 1.3.1997, um 17.25 Uhr das Kraftfahrzeug der Marke Ford Transit, Probefahrtkennzeichen G auf der Südautobahn A 2, in Richtung Graz, im Gemeindegebiet St. Johann/H., Bezirk Hartberg, beim Autobahnkilometer 113,5 gelenkt, ohne die zeitabhängige Maut durch Anbringen einer Mautvignette am Fahrzeug ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Dadurch habe der Berufun... mehr lesen...
Rechtssatz: Das BStFG nimmt das Lenken eines Fahrzeuges mit einem Probefahrtkennzeichen nicht von der Entrichtungspflicht der Autobahngebühr nach § 7 Abs 1 BStFG aus. Vielmehr wurde mittlerweile in der Mautordnung (unter "8 Vignettenanbringung") nur verfügt, dass bei Fahrzeugen, die mit einem Probefahrtkennzeichen oder Überstellkennzeichen ausgerüstet sind, anstelle des direkten Anklebens das getrennte Mitführen einer zeithaltig gemachten Wochenvignette gestattet ist. Da sich der Berufungs... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker fuhr auf der Autobahn, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Er wurde beanstandet, bezahlte den Preis einer Wochenvignette samt Zuschlag nicht und fuhr dann auf der Autobahn, weiter ohne bei der nächsten Abfahrt von der Autobahn abzufahren. Der Fahrzeuglenker hat damit zwei selbstständig zu ahndende Übertretungen begangen. Das Vorbringen des Fahrzeuglenkers, es handle sich um ein fortgesetzes Delikt, trifft nicht zu. Es mögen zwar bei... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer mit einem Wohnmobil eine mautpflichtige Bundesstraße A benützt, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß zu entrichten, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich und kann der Hinweis des Beschuldigten, daß er beim Überfahren der Grenze durch das Weiterwinken der Zollbeamten keine Möglichkeit gehabt hat, eine Mautvignette zu erwerben, nicht exkulpieren, da sich im unmittelbaren Nahbereich des Grenzüberganges Möglichkeiten der Erwerbung der Autobahnvignette befinde... mehr lesen...
Rechtssatz: Lenker von Fahrzeugen, die mit diesen mautpflichtige Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) oder Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen) benützen, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben, sind verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Für mehrspurige Fahrzeuge über einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen ist eine zeitabhängige Maut nicht zu entrichten. Aber auch eine Stellungnahme des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten, wonach das "neue" Fahrzeug laut Überstellungszulassungsschein kein höchstzulässiges Gesamtgewicht gehabt habe und für das tatsächliche Gewicht (3,5 - 7,5 t) eine Vignette der Kateroie C benötigt worden wäre, zumal gemäß der Mautordnung bei Überstellungsfahrten von Zugfahrzeugen... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer eine mautpflichtige Bundesstraße A (Bundesautobahn) benützt, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte angibt, daß der Hinweis auf die Mautpflicht erst nach dem Hinweisschild "Autobahn" aufgestellt sei, so kommt diesem Umstand rechtlich keine Bedeutung zu. Zum einen befindet sich nämlich eine solche Hinweistafel an jedem Grenzübergang, zum anderen wußte der Beschuldigte von der Mautpflicht auf österreichischen Autobahnen. Schließlich kommt den Hinweistafeln auf die Mautpflicht auf österreichischen Autobahnen aus der Sicht des Verwaltungssenates nur deklarat... mehr lesen...