RS UVS Kärnten 1997/10/27 KUVS-1444/1/97

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Veröffentlicht am 27.10.1997
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Rechtssatz

Wer eine mautpflichtige Bundesstraße A (Bundesautobahn) benützt, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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