Der Beschwerdeführer wurde, nachdem ein erstes Straferkenntnis im Instanzenzug aufgehoben und die Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen wurde, von dieser in der Folge für schuldig erkannt, er habe als selbständiger Unternehmer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume Februar ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates wurde der Beschwerdeführer wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und 13 FinStrG schuldig erkannt, er habe vorsätzlich durch die Abgabe unrichtiger Abgabenerklärungen eine Verkürzung an Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für 1987 in Höhe von S 85.121,--, für 1988 in Höhe von S 121.231,--, für 1989 in Höhe von S 190.780,--, für 1990 in Höhe von S 272.276,--, für 1991 in Höhe von S 140.... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, mit dem Straferkenntnis erster Instanz vom 9. September 1998 sei der Beschwerdeführer der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a und b sowie nach § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz für schuldig erkannt und nach § 33 Abs. 5 Finanzstrafgesetz unter Anwendung des § 21 Abs. 1 und 2 Finanzstrafgesetz zu einer Geldstrafe von 300.000 S (für den Fall der Uneinbringlichkeit zu 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe) ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit 1. September 1987 eine Handelsagentur (Vertrieb von Fliesen auf Provisionsbasis, überwiegend für ausländische Fliesenerzeuger). Daneben betrieb er ab Oktober 1991 einen Einzelhandel mit Fliesen und Zubehör in M. Am 3. Jänner 1992 wurde eine weitere Betriebsstätte in H. eröffnet. Der Beschwerdeführer war ferner an der D. GmbH beteiligt, über deren Vermögen am 4. Mai 1995 der Konkurs eröffnet wurde. Vom September 1994 bis Jänner 1995 wurde beim Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §20;FinStrG §23 Abs3;FinStrG §33 Abs5;FinStrG §53 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist bei der Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht von Bedeutung. In diesem Zusammenhang fällt das Ausmaß der Schuld eines Abgabepflichtigen, der beharrlich jahrelang Abgaben in einem Ausmaß hinterzogen hat, das nahe an der fü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Gendarmeriebeamter, war zumindest in den Jahren 1980 bis 1987 Obmann eines von ihm gegründeten Tauchclubs. Zeitweise übte er auch die Funktion des Kassiers und die des Rechnungsprüfers aus. Dem Verein gehörten im Durchschnitt etwa zehn Mitglieder an. In den Jahren 1982 bis 1987 (idF: Streitjahre) wurden im Rahmen des Vereins Tauchkurse gegen Entgelt abgehalten. In den Jahren 1986 und 1987 reinigten Mitglieder des Vereins einen See, wofür dem Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23 Abs3;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs5;
Rechtssatz: Bei einem Strafrahmen von bis zu 239.450 S kann der Abgabenbehörde nicht entgegen getreten werden, wenn sie in Ausübung des ihr zustehenden Ermessens bei der Strafbemessung eine Strafe von rund 25 Prozent der möglichen Höchststrafe trotz der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschu... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 26. April 1995 wurde der Beschwerdeführer - ein Handelsvertreter - schuldig erkannt, er habe in Graz vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht einerseits durch zu hohe Angaben von Vorsteuern eine Verkürzung der Umsatzsteuer für 1989 um 119.743 S, andererseits durch Nichterklärung von Einnahmen und zu hohe Angaben von Vorsteuern und Ausgaben Umsatzsteuer für 1990 um 117.947 S, Einkommensteuer für 1989 u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §15 Abs2;FinStrG §23;FinStrG §33 Abs5;
Rechtssatz: Ein Steuerpflichtiger ist durch die Einbringung eines Pensionsansuchens noch keineswegs von der Hinterziehung von Abgaben abgehalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150041.X04 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §15 Abs2;FinStrG §23;FinStrG §33 Abs5;
Rechtssatz: Generalpräventive Erwägungen sind keineswegs nur in Fällen bereits vorliegender entsprechender Publizität anzustellen, sondern ganz allgemein. Abgesehen vom Informationsstand der an einem Strafverfahren beteiligten Personen wäre nämlich das Unterbleiben einer adäquaten Ahndung des Verhaltens des B... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 11. Mai 1995 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 3 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer nach kurzfristigen ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs5;FrG 1993 §18 Abs2 Z3;FrG 1993 §19;MRK Art8 Abs2;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die hohe Schadenssumme aus der Abgabenhinterziehung (mindestens 1,0 Mio öS) ist die Behörde zu Recht davon ausgegangen, daß die Maßnahme der Verhängung des Aufenthaltsverbotes für das wirtschaftliche Wohl des Landes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs5;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Das öffentliche Interesse an der Bezahlung der über den Fremden (wegen der Schwere seiner Straftat - Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG) verhängten Geldstrafe in der Höhe von 2,0 Mio öS kann keinesfalls zur Annahme führen, daß der Aufenthalt des Fremden -... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs5;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;FrG 1993 §18 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Wurde der Fremde zweimal wegen illegaler Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften sowie einmal wegen unbefugten Aufenthaltes bestraft und wurde er mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen wegen des Finanzvergehens der Abgabenhi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb (zumindest) bis zum Jahr 1985 ein Werbeunternehmen, wobei er sich insbesondere mit dem Vertrieb von Freizeitkatalogen (Werbeträger mit lokalem Informationsmaterial) beschäftigte. Mit Strafverfügung des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 2. Februar 1982 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Umsatz-, Eink... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23;FinStrG §33 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Erschwerungsgrundes bzw zur Höhe der Strafbemessung (Hier: Der Beschuldigte hat einen Dritten dazu bestimmt, eine gefälschte Rechnung auszustellen, um so zu einer hohen Betriebsausgabe bzw zu einem hohen Vorsteuerabzug zu gelangen; Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 1. März 1985, Strl. Nr. 371/82, hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz (in der Folge: FA) den Beschwerdeführer schuldig erkannt, vorsätzlich als abgabepflichtiger Verkäufer anläßlich des Abschlusses des Kaufvertrages vom 8. Juli 1981, betreffend die Liegenschaft A, durch unrichtige Angabe der Gegenleistung in der Höhe von S 250.000,-- anstelle der tatsächlich vereinbarten Gegenleistung in der Höhe von S 500.00... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992160012.X01 Im RIS seit 22.10.1992 mehr lesen...