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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §20;Rechtssatz
Die geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist bei der Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht von Bedeutung. In diesem Zusammenhang fällt das Ausmaß der Schuld eines Abgabepflichtigen, der beharrlich jahrelang Abgaben in einem Ausmaß hinterzogen hat, das nahe an der für die gerichtliche Zuständigkeit maßgebenden Wertgrenze (§ 53 Abs 1 lit b FinStrG) liegt, entscheidend ins Gewicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140177.X01Im RIS seit
20.11.2000