Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §23;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Erschwerungsgrundes bzw zur Höhe der Strafbemessung (Hier: Der Beschuldigte hat einen Dritten dazu bestimmt, eine gefälschte Rechnung auszustellen, um so zu einer hohen Betriebsausgabe bzw zu einem hohen Vorsteuerabzug zu gelangen; Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von 60000 öS ausgehend von einem Verkürzungsbetrag in der Höhe von ca 85162 öS).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992150049.X01Im RIS seit
20.11.2000