RS Vwgh 1995/9/7 95/18/1162

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Veröffentlicht am 07.09.1995
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Index

19/05 Menschenrechte
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs5;
FrG 1993 §18 Abs2 Z3;
FrG 1993 §19;
MRK Art8 Abs2;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die hohe Schadenssumme aus der Abgabenhinterziehung (mindestens 1,0 Mio öS) ist die Behörde zu Recht davon ausgegangen, daß die Maßnahme der Verhängung des Aufenthaltsverbotes für das wirtschaftliche Wohl des Landes, sohin zur Erreichung eines im Art 8 Abs 2 MRK genannten Zieles, dringend geboten und daher im Grunde des § 19 FrG 1993 zulässig sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995181162.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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