Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manuela T***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (1.) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (2.) schuldig erkannt, weil sie von Mai bis November 2003 in Haid vorsätzlich Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manuela T***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach Paragraphen 37, Absatz eins, Litera a,, 38 Absatz eins, Litera a, FinStrG (1.) un... mehr lesen...
Gründe: Johann R***** wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG schuldig erkannt. Johann R***** wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins,, 13 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mamdouh Shehata F***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (I.) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mamdouh Shehata F***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach Paragraphen 37, Absatz eins, Litera a,, 38 Absatz eins, Litera a, FinStrG (römisch eins.) und der Monopolhehlerei n... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 19 FinStrG Abs 1 und Abs 4 - 6 geändert durch BGBl 1988/414 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102212 Dokumentnummer JJR_19960909_OGH0002_000FIN00019_9600000_001 mehr lesen...
Norm: FinStrG §17FinStrG §19StPO §282 C
Rechtssatz: Bei Unvollziehbarkeit des Verfallsausspruchs hinsichtlich eines nicht ihm gehörigen Fahrzeuges ist der Angeklagte nicht beschwert, weil ihm in diesem Fall eine Wertersatzstrafe aufzuerlegen gewesen wäre (siehe § 19 Abs 1 lit a FinStrG, auch § 242 FinStrG). Entscheidungstexte 13 Os 40/94 Entscheidungstext OGH 08.06.1994 13 Os ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17FinStrG §19
Rechtssatz: Beim Verfall und ebenso beim Wertsatz handelt es sich nicht um an sich willkürliche Sanktionen, sondern vielmehr um nach Sachorientierung und rechtspolitischer Ausrichtung adäquate Unrechtsfolgen, die auf die besondere Eigenart der davon betroffenen Delikte abstellen (keine verfassungsrechtliche Bedenken). Entscheidungstexte 16 Os 62/91 Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden) Urteil wurde der am 7.Dezember 1930 geborene Kaufmann Peter Werner Richard T***** des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinStrG (Punkt 1. des Urteilssatzes) und des Vergehens nach dem § 17 Abs. 2 AußHG (Pkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, im Zeitraum Juli 1988 bis einschließlich Dezember 1989 in Salzburg in 13 Fällen gewer... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2FinStrG §19
Rechtssatz: Mangels einer "Mißverhältnisschranke", die einer den Grundsätzen der Strafbemessung entsprechenden Festlegung der Wertersatzstrafe entgegenstehen könnte, ist § 19 FinStrG idF FinStrGNov 1988 gegenüber der Regelung des § 19 FinStrG aF für den Täter nicht ungünstiger. Er muß sogar im Hinblick auf die solcherart eröffnete Möglichkeit, vom Ausspruch einer an sich nach den Abs 1 oder 2 zu verhängenden Wer... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19
Rechtssatz: Auch nach der Neufassung des § 19 FinStrG durch die FinStrGNov 1988, BGBl 1988/414, ist bei der Bemessung des Wertersatzes vom gemeinen Wert der den Verfall unterliegenden Gegenstände im Zeitpunkt der Tatbegehung als rechnerische Gesamtgröße (somit zugleich als Obergrenze der möglichen Strafe) auszugehen. Der Wortlaut der Abs 3 bis 6 zwingt nicht zu einer im Ergebnis von der bisherigen Judikatur grundsätzlich abwei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Transportunternehmer Manfred W*** I./ des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3, zweiter Fall, StGB und des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach den §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG, II./ des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG, teils als Beteiligter nach dem § 11, zweiter Fall, FinStrG, III./ des Vergehens d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Armin L*** der Finanzvergehen (1.) des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG und (2.) der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG sowie der Vergehen (3.) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB und (4.) der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu 1.) anläßlich wiederholter Einreisen nach Ö... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Helmut S*** der Vergehen (I.) des (in drei Fällen mit insgesamt 151.000 S Schaden begangenen) schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB und (II.) der Unterlassung der Verhinderung (eines Betruges mit rund 130.000 S Schaden, sohin) einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs. 1 StGB sowie der Finanzvergehen (III.) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG und (IV.) der gewerbsmäßi... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2FinStrG aF §19FinStrG nF §19
Rechtssatz: Die frühere (vor FinStrGNov 1988) Wertersatzregelung ist namentlich in den Fällen des § 19 Abs 1 lit a und b FinStrG in ihrer Gesamtauswirkung für den Täter günstiger, weil darnach eine Mißverhältnisschranke nicht besteht und das Gericht bei Bemessung der Wertersatzstrafe in seinem Ermessen nach unten solcherart nicht beschränkt ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG aF §19
Rechtssatz: Nach der Rechtslage vor der FinStrGNov 1988 waren bei Verhängung von Geldersatzstrafen und Wertersatzstrafen einheitlich die allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG) anzuwenden. Es handelte sich bei diesen Strafen um kommensurable, dh mit gleichem Maß meßbare Unrechtsfolgen. Die Wertersatzstrafe war darnach keine absolute, durch die Höhe des gemeinen Wertes der Verfallsgegenstände (§ 19 Abs 3 Fin... mehr lesen...
Norm: FinStrG nF §19
Rechtssatz: Nach der Neufassung der Wertersatzbestimmungen durch die FinStrGNov 1988 kann von einer grundsätzlichen Kommensurabilität von Geldstrafen und Wertersatzstrafen nicht mehr gesprochen werden. Die Strafbemessungsgrundsätze kommen (gemäß § 19 Abs 6 FinStrG nF) nur bei der Aufteilung des Wertersatzes auf Mehrere (§ 19 Abs 4 FinStrG nF) und im Rahmen der Mißverhältnisregel (§ 19 Abs 5 FinStrG nF) zum Tragen und sind d... mehr lesen...
Gründe: Marian S***, Johann P*** und Josef U*** wurden des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a und b FinStrG, zum Teil als Beteiligte nach § 11 (zweiter bzw dritter Fall) FinStrG schuldig erkannt. Gegenstand dieses Schuldspruchs sind insgesamt 8 Schmuggelfahrten im Zeitraum vom 6.Oktober bis 22.Dezember 1986, bei welchen in präparierten Treibstofftanks von LKW-Zügen insgesamt 2.125 kg Silber, worauf Eingangsabgaben von 431.375... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing. Joze M*** der Finanzvergehen des versuchten Schmuggels nach den §§ 13, 35 Abs. 1 FinStrG und des versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach den §§ 13, 44 Abs. 1 lit. c FinStrG schuldig erkannt (strafbestimmender Wert: 2,650.164 S). Laut Schuldspruch versuchte der Angeklagte am 24. Juni 1986 beim Zollamt Loibltunnel, I./ im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem gesondert verfolgten (und inzwischen ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19SGG §13
Rechtssatz: 1) Die Unvereinbarkeit des Finanzstrafrechts mit dem SGG im Sanktionsbereich des Wertersatzes ist mit der FinStrGNov BGBl 1988/414 nicht beseitigt worden. 2) An der einmal eingetretenen Derogation eines Gesetzes vermag dessen spätere Novellierung nichts zu ändern. Entscheidungstexte 13 Os 20/89 Entscheidungstext OGH 23.02.1989 13 Os 20/8... mehr lesen...
Gründe: Der Disponent Friedrich B*** und der Angestellte Michael R*** wurden des Verbrechens nach § 12 Abs. 1, Abs. 2 (erster Fall), Abs. 3 Z. 3 SuchtgiftG., teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB., teilweise als Beteiligte gemäß § 12, letzter Fall, StGB., sowie (in Tateinheit hiemit) des Finanzvergehens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a und 13 FinStrG. (teils als Beteiligte gemäß § 11, let... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.September 1950 geborene Ernst R*** zu A/ des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinStrG sowie zu D/ und H/ (die Bezeichnung der Schuldspruchfakten folgt der auch andere Angeklagte betreffenden Anklageschrift) des Vergehens nach dem § 24 Abs. 1 lit a und lit b DevG, teilweise als Beteiligter nach dem § 12, dritter Fall, StGB, schuldig erkannt. Demnach hat er in den Jahren 1978 bis ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Martin Josef H***, ein Schweizer Staatsangehöriger, sowie Michael K*** des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG, Martin Josef H*** auch wegen gewerbsmäßiger Begehung dieses Finanzvergehens im Sinne des § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt A/1/ und 2/), ferner Martin Josef H*** und Michael K*** des Finanzvergehens der (von Michael K*** teilweise, von Martin Josef H*** zur Gänze) gewerbsmäßig begangenen Hinterziehung von Ei... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19
Rechtssatz: Die Wertersatzstrafe ist keine absolute, durch die Höhe des Werts der Gegenstände, an welchen ein Verfall unvollziehbar ist, fest bestimmte Strafe; vielmehr ist lediglich die Strafobergrenze mit dem gemeinen Wert limitiert, die tatsächliche Höhe der Strafe orientiert sich an den allgemeinen Grundsätzen der Strafbemessung (§ 23 FinStrG). Darüberhinaus ist die Bestimmung des § 19 Abs 4 FinStrG über die Aufteilung zu ... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.Jänner 1942 geborene Kaufmann Robert B*** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 und 15 StGB. (I 1 und 2), des Verbrechens der versuchten Untreue nach §§ 15, 153 Abs 1 und 2, zweiter Fall, StGB (II), des Vergehens des Schmuggels (unrichtig im Urteil: und der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a FinStrG., teils nach § 11, dritter Fall, FinStrG. (III) und d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. Johann F*** (zu 1.1.) des bandenmäßig begangenen Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG (aF), teils als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB, und (zu 1.3.) des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG als Beteiligter nach § 11 (dritter Fall) FinStrG, 2. Josef R*** (im Urteil irrig: R***) (zu 1.1.) des bandenmäßig begangenen Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG (aF) und (zu 1.2. und 1.4.) des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua Peter L*** des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG (aF) - teilweise als Beteiligter nach § 12 StGB - und des Finanzvergehens des (gewerbsmäßigen) Schmuggels als Beteiligter nach §§ 11, 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinstrG schuldig erkannt. Dem Schuldspruch liegt zugrunde, daß Peter L*** in den Monaten Mai bis September 1982 etwa fünfmal insgesamt 8 Kilogramm Cannabisharz durch den gesondert verfolgten Alois S*** sowie Ende September ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert P*** im zweiten Rechtsgang des (gewerbsmäßig begangenen) Verbrechens nach § 12 Abs. 1 zweiter und vierter Fall, Abs. 2 erster Fall SuchtgiftG (nF) und des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, I./ gewerbsmäßig den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in einer großen Menge, nämlich Heroin, und zwar 1./ in der Zeit von November 1983 bis M... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19
Rechtssatz: Der Wertersatz ist als Substitution des Verfalls vorsatzunabhängig. Entscheidungstexte 13 Os 78/86 Entscheidungstext OGH 31.07.1986 13 Os 78/86 Veröff: EvBl 1987/128 S 454 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0086119 Dokumentnummer JJR_19860731_O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Jänner 1939 geborene Kaufmann Josef P*** des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 3 1. und 2. Fall, StGB, teils als Beteiligter gemäß § 12 StGB (A), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 2, 224 StGB (B I), des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (B II), des Vergehens der Täuschung nach dem § 108 Abs. 1 StGB (C), des Finanzvergehens der gewe... mehr lesen...