Entscheidungen zu § artikel1zu11 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-80 von 80

RS Vwgh 1991/8/9 AW 91/14/0019

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.08.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/14 90/16/0210

Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 14. März 1989 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er 1985 und 1986 anläßlich von sechs konkret bezeichneten Einreisen aus Ungarn gemeinsam mit S und SR vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren (wie Uhren, Silber-, Porzellan- und Messinggegenstände), die nach Anzahl, Art u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.02.1991

RS Vwgh 1991/2/14 90/16/0210

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0185 E 14. Dezember 1989 VwSlg 6465 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Unmittelbarer Täter des Finanzvergehens des Schmuggels kann nur sein, wen eine zollrechtliche Stellungspflicht oder Erklärungspflicht trifft. Andere Personen kommen i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.02.1991

RS Vwgh 1991/2/14 90/16/0210

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0183 6 Stammrechtssatz Da die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Besch zur Last gelegten Verhaltens in der Einleitungsverfügung nicht erforderlich ist, gereicht dem Besch angesichts der Gleichwert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.02.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/8 89/16/0201

Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 16. September 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma MN als Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1979 bis 1984 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbriefmark... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.02.1990

RS Vwgh 1990/2/8 89/16/0201

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 392; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0185 E 14. Dezember 1989 VwSlg 6465 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Unmittelbarer Täter des Finanzvergehens des Schmuggels kann nur sein, wen eine zollrechtliche Stellungspflicht oder Erklärungspflicht trifft. Andere Personen kommen i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.02.1990

RS Vwgh 1990/2/8 89/16/0201

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 392; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0183 6 Stammrechtssatz Da die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Besch zur Last gelegten Verhaltens in der Einleitungsverfügung nicht erforderlich ist, gereicht dem Besch angesichts der Gleichwert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.02.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/25 89/16/0183

Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 19. November 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma N & Sohn Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1976 bis 1982 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbrie... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1990

RS Vwgh 1990/1/25 89/16/0183

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Da die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Besch zur Last gelegten Verhaltens in der Einleitungsverfügung nicht erforderlich ist, gereicht dem Besch angesichts der Gleichwertigkeit der drei Täterschaftsformen des § 11 FinStrG die im konkreten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1990

RS Vwgh 1989/12/14 89/16/0185

Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9 impl;BAO §79;FinStrG §1;FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1;HGB §17 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Ein Name kann keine Rechte und keine Pflichten haben... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1989

RS Vwgh 1989/12/14 89/16/0185

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: In Ansehung der Bezeichnung des Subjektes mit "wer" ist der Personenkreis, der als Täter für das Finanzvergehen des Schmuggels in Frage kommt, unbeschränkt. Tatsächlich kann aber (unmittelbarer) Täter des Finanzvergehens des Schmuggels nur diejenige natürlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1989

RS Vwgh 1989/12/14 89/16/0185

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: Unmittelbarer Täter des Finanzvergehens des Schmuggels kann nur sein, wen eine zollrechtliche Stellungspflicht oder Erklärungspflicht trifft. Andere Personen kommen im Hinblick auf § 11 FinStrG allerdings als Bestimmungstäter oder sonst zur Ausführung des De... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1989

RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0164

Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/5/19 88/16/0002

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §102 Abs1;FinStrG §11;FinStrG §75;
Rechtssatz: Hinsichtlich einer Straftat können mehrere Personen Beschuldigte sein. Besteht der Verdacht des Zusammenwirkens (Bestimmungstäter, Beitragstäter), so ist im Verhältnis der Beschuldigten zueinander von Mitbeschuldigten zu sprechen. Der Beschuldigte ist Prozeßsubjekt, er hat in Ansehung des Grundsatzes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1988

RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0110

Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1988

RS Vwgh 1987/12/14 87/15/0062

Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1987

RS Vwgh 1987/2/19 85/16/0083

Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §11;FinStrG §13 Abs1;StGB §12;StGB §15 Abs2;VStG §7 impl;VStG §8 Abs1 impl;
Rechtssatz: Bleibt die Ausführungshandlung des Bestimmten im Versuch stecken, kommt vollendte Bestimmungstäterschaft nicht in Betracht (Hinweis E 5.9.1985, 85/16/0058, VwSlg 6024 F/1985, ÖStZB 1986/13/14, S 241). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1987

RS Vwgh 1987/2/19 85/16/0083

Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §11;StGB §12;VStG §7 impl;
Rechtssatz: Eine Bestimmung kann insbesondere erfolgen durch Bitten, Befehlen, Anheimstellen, Überreden, Auffordern, Bedrängen, Beschenken, Bestechen, Loben, Versprechen, Drohung oder Ausübung sonstigen Druckes, Täuschung, Überredung uä. Eine "unschuldige" Frage, scheinbares... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1987

RS Vwgh 1986/9/4 86/16/0107

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11; Beachte Vorgeschichte:85/16/0058 E 5. September 1985 VwSlg 6024 F/1985;
Rechtssatz: Die Bestimmung zum Versuch erfaßt solche Fälle, in denen der unmittelbare Täter zwar eine ausführungsnahe bzw Ausführungshandlung vornimmt, diese aber nicht zur Vollendung, sondern nur zum Versuch der angesonnenen Tat führt. Bei solcher Sachlag... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1986

RS Vwgh 1986/9/4 86/16/0107

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11; Beachte Vorgeschichte:85/16/0058 E 5. September 1985 VwSlg 6024 F/1985;
Rechtssatz: Die Tathandlung des Bestimmungstäters wird im Gesetz nicht näher umschrieben, sie deckt sich weitestgehend mit jener der "Anstiftung" des früheren Rechts. In Betracht kommen beliebige Handlungen, durch die jemand vorsätzlich den Anstoß zur Tata... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1986

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