Norm: DSt 1990 §19
Rechtssatz: Da einzig entscheidend ist, ob im Zeitpunkt der Beschlussfassung der einstweiligen Maßnahme die Voraussetzungen für deren Anordnung vorlagen, kommt es nicht darauf an, ob eine einstweilige Maßnahme bereits früher vom Disziplinarrat hätte beschlossen werden können. Entscheidungstexte 9 Bkd 1/08 Entscheidungstext OGH 28.08.2008 9 Bkd 1/08 Bem:... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19MRK Art6 Abs1 II5a2
Rechtssatz: Ein über die Abgabe schriftlicher Stellungnahmen hinausgehendes Recht auf Anhörung des Disziplinarbeschuldigten in einer (öffentlichen) mündlichen Disziplinarverhandlung stünde mit der Aufgabe eines Zwischenverfahrens wegen einstweiliger Maßnahmen in Widerspruch. Entscheidungstexte 9 Bkd 1/08 Entscheidungstext OGH 28.08.2008 9 Bkd 1/08 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19StGB §153
Rechtssatz: Das Verbrechen der Untreue gemäß § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB, weswegen der Disziplinarbeschuldigte (innerstaatlich) rechtskräftig verurteilt worden ist, stellt ein derart schweres Vergehen dar, dass das Verbot der Ausübung der Rechtsanwaltschaft zum Schutz der rechtssuchenden Bevölkerung im öffentlichen Interesse erfordert. Im Einklang mit der gesicherten Rechtsprechung des Verfassungsgerichts... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19MRK Art6 VI1MRK Art6 VI2MRK Art6 Abs1 II1b
Rechtssatz: Gegen Rechtsanwälte gerichtete Suspendierungen beziehungsweise andere einstweilige Maßnahmen nach § 19 DSt unterfallen nicht dem Begriff "strafrechtlicher Anklage" im Sinn des Art 6 MRK. Entscheidungstexte 1 Bkd 1/04 Entscheidungstext OGH 29.06.2004 1 Bkd 1/04 1 Bkd 2/05 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19
Rechtssatz: Die Rahmenbedingungen, unter denen die öffentlichen Rechtsschutzinteressen einen Grundrechtseingriff nach Maßgabe entsprechender adäquater Eignung des damit verfolgten legitimen Ziels als sachlich geboten rechtfertigen sind in § 19 Abs 1 DSt gesetzlich normiert. Entscheidungstexte 1 Bkd 1/04 Entscheidungstext OGH 29.06.2004 1 Bkd 1/04 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19
Rechtssatz: Bei der Verhängung einer einstweiligen Maßnahme gemäß § 19 DSt ist einerseits das Gewicht des dem Rechtsanwalt zur Last gelegten Disziplinarvergehens, andererseits aber die Besorgnis besonders schwerer Nachteile für die Interessen der rechtssuchenden Bevölkerung und das Ansehen des Standes zu beachten. Entscheidungstexte 11 Bkd 3/02 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 VI1MRK Art6 VI2MRK Art6 Abs2 IIIDSt 1990 §19
Rechtssatz: Soweit sich der Disziplinarbeschuldigte auf die Unschuldsvermutung beruft, ist ihm entgegenzuhalten, dass die Zulässigkeit einstweiliger Maßnahmen nicht den Nachweis einer gerichtlich strafbaren Handlung erfordert, sondern die Anhängigkeit eines Strafverfahrens (AnwBl 1996, 245; 1993, 101). Für eine Provisorialmaßnahme genügt eine Verdachtslage, mit anderen Worten - entspre... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19
Rechtssatz: Der Nachweis einer zugleich ein Disziplinarvergehen verwirklichende gerichtlich strafbaren Handlung ist keine Prämisse für die Zulässigkeit einer einstweiligen Maßnahme gemäß § 19 DSt. Insoweit ist allein entscheidend, ob im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Disziplinarrat die Voraussetzungen für die Anordnung der einstweiligen Maßnahme vorliegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19
Rechtssatz: Die einstweilige Maßnahme der vorläufigen Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft nach § 19 Abs 3 Z 1 lit d DSt 1990 darf auch dann verfügt werden, wenn schon früher aus anderem Anlass eine gleichartige Maßnahme ergriffen worden ist. Das Gesetz sieht nämlich insoweit eine jeweils anlassbezogene Prüfung vor (§ 19 Abs 1 und Abs 4 DSt 1990). Es trifft auch nicht zu, dass einem Rechtsanwalt die Ausübung der Re... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19
Rechtssatz: Einem Rechtsanwalt, gegen den ein Strafverfahren wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht anhängig ist, ist als einstweilige Maßnahme das Vertretungsrecht zumindest vor jenem Gericht, vor dem er unter Anklage steht und den diesem Gericht nachgeordneten Gerichten zu entziehen. Entscheidungstexte 5 Bkd 2/91 Entscheidungstext OGH 27.05.1991 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litdDSt 1872 §19RAO §5 Abs2
Rechtssatz: Die rechtskräftige Verurteilung eines Rechtsanwaltes wegen Veruntreuung von Klientengeldern stellt in der Regel eine solche Handlung dar, welche den Täter des Vertrauens unwürdig macht. Als schuldangemessene Strafe kann grundsätzlich nur Streichung von der Liste angesehen werden, wobei eine im Strafurteil gewährte bedingte Strafnachsicht (etwa auch die Anwendung des § 37 StGB) kein... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §19
Rechtssatz: Nach der durch Art II Z 3 des Bundesgesetzes vom 11.07.1974, BGBl Nr 497 geänderten Fassung des § 19 DSt ist bei Verurteilung eines Rechtsanwaltes oder Rechtsanwaltsanwärters wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung zu einer Strafe, durch ein inländisches Gericht nach § 29 DSt vorzugehen, mithin ein Disziplinarverfahren einzuleiten oder ein bereits eingeleitetes gemäß § 16 Abs 2 DSt unterbrochenes fortzusetzen.... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §19RAO §34 litc
Rechtssatz: Wenn im Zuge des Disziplinarverfahren die Voraussetzungen für die Streichung eines Anwaltes nach dem § 19 DSt eintreten, ist das Disziplinarverfahren nicht fortzuführen. Entscheidungstexte Ds 154/36 Entscheidungstext OGH 25.02.1937 Ds 154/36 Veröff: SSt XVII/27 European Case Law Identifier (... mehr lesen...