Norm
DSt 1990 §19Rechtssatz
Einem Rechtsanwalt, gegen den ein Strafverfahren wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht anhängig ist, ist als einstweilige Maßnahme das Vertretungsrecht zumindest vor jenem Gericht, vor dem er unter Anklage steht und den diesem Gericht nachgeordneten Gerichten zu entziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0056735Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.01.2014