Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / VerfahrensanordnungDSt 1872 §29 Abs3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Einleitungsbeschluß nach §29 Abs3 Disziplinarstatut, RGBl. 40/1972; kein anfechtbarer Bescheid Entscheidungstexte B 386/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 16.06.1982 B 386/81 Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: VerfGG 1953; Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch den Verwaltungsgerichtshof - Einstellung des Verfahrens; keine Kosten Entscheidungstexte B 592/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 16.06.1982 B 592/81 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art144 Abs1 / LegitimationTir BauO §55VfGG §19 Abs3 Z2VfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Übertragung des Liegenschaftseigentums nach Beschwerdeeinbringung; keine Möglichkeit einer Verletzung der subjektiven Rechtssphäre des beschwerdeführenden Voreigentümers ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...