Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. Dezember 1980 wegen Verbrechens des schweren Betruges und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafzeitberechnung auf der Strafvollzugsanordnung weist als Strafende den 14. August 1981, 20.00 Uhr, aus. Gemäß §148 Abs2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969 (StVG), wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FremdenpolizeiG §11 Abs2PersFrSchG §4VfGG §82 Abs3 dritter Satz
Rechtssatz: Fremdenpolizeigesetz; Anhaltung eines Fremden nach Strafverbüßung ohne vorangegangenen Schubhaftbescheid; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Vor dem Kreisgericht Wr. Neustadt fanden im Verlauf des dort anhängigen Finanzstrafverfahrens gegen J. G. und andere (AZ Vr 1661/80) am 27. Februar und 6. März 1981 Tagsatzungen zur Sichtung gerichtlich beschlagnahmter Unterlagen aus dem Besitz der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH statt. Mit Beschlüssen des beide Amtshandlungen leitenden Richters wurde dabei die gerichtliche Beschlagnahme des im Gerichtsprotokoll unter den Punkten II 33 und III 4 - Sei... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft. Aus der Geschäfts- und Personaleinteilungsübersicht dieses Bundesministeriums mit dem Stand vom 1. Feber 1982 ergibt sich, daß er a) als Stellvertreter des Leiters der Sektion III (Wirtschafts- und Handelspolitik), b) als Leiter der Gruppe B dieser Sektion - bestehend aus den Abteilun... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1B-VG Art131aB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / WeisungAVG §56BDG 1979 §38 Abs5BDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §40 Abs3
Rechtssatz: BDG 1979; bloßer schriftlicher Dienstbefehl betreffend eine Verwendungsänderung - kein Bescheidcharakter Entscheidungstexte B... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art49B-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeAbgEO §13AbgEO §90 Abs1FinStrG §89 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; eine gerichtliche Anordnungen entsprechende Amtshandlung von Vollstreckungsorganen iS dieser Bestimmung Finanzstrafgesetz; keine Bedenken gegen §89; eine Beschlagnahmeanordnung nach §89 Abs1 hat in Bescheidform zu erge... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...