Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...