Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Einladung, zum Gendarmerieposten mitzukommen - keine Festnahme Entscheidungstexte B 572/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1982 B 572/81 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird ausgeführt: Der Beschwerdeführer sei am 13. Oktober 1981 gegen 07,40 Uhr mit seinem PKW in Kierling/Bezirk Wien-Umgebung/Niederösterreich auf der Bundesstraße 14 in Richtung Tulln gefahren. Da er den Eindruck gehabt hätte, ein Gendarmeriebeamter habe sein Kennzeichen notiert, sei er auf der Rückfahrt um etwa 08,00 Uhr beim Beamten stehengeblieben und habe sich erkundigt, ob dies tatsächlich der Fal... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird ausgeführt: Der Beschwerdeführer sei am 13. Oktober 1981 gegen 07,40 Uhr mit seinem PKW in Kierling/Bezirk Wien-Umgebung/Niederösterreich auf der Bundesstraße 14 in Richtung Tulln gefahren. Da er den Eindruck gehabt hätte, ein Gendarmeriebeamter habe sein Kennzeichen notiert, sei er auf der Rückfahrt um etwa 08,00 Uhr beim Beamten stehengeblieben und habe sich erkundigt, ob dies tatsächlich der Fal... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Einladung, zum Gendarmerieposten mitzukommen - keine Festnahme Entscheidungstexte B 572/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1982 B 572/81 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird ausgeführt: Der Beschwerdeführer sei am 13. Oktober 1981 gegen 07,40 Uhr mit seinem PKW in Kierling/Bezirk Wien-Umgebung/Niederösterreich auf der Bundesstraße 14 in Richtung Tulln gefahren. Da er den Eindruck gehabt hätte, ein Gendarmeriebeamter habe sein Kennzeichen notiert, sei er auf der Rückfahrt um etwa 08,00 Uhr beim Beamten stehengeblieben und habe sich erkundigt, ob dies tatsächlich der Fal... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Einladung, zum Gendarmerieposten mitzukommen - keine Festnahme Entscheidungstexte B 572/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1982 B 572/81 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird ausgeführt: Der Beschwerdeführer sei am 13. Oktober 1981 gegen 07,40 Uhr mit seinem PKW in Kierling/Bezirk Wien-Umgebung/Niederösterreich auf der Bundesstraße 14 in Richtung Tulln gefahren. Da er den Eindruck gehabt hätte, ein Gendarmeriebeamter habe sein Kennzeichen notiert, sei er auf der Rückfahrt um etwa 08,00 Uhr beim Beamten stehengeblieben und habe sich erkundigt, ob dies tatsächlich der Fal... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Einladung, zum Gendarmerieposten mitzukommen - keine Festnahme Entscheidungstexte B 572/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1982 B 572/81 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird ausgeführt: Der Beschwerdeführer sei am 13. Oktober 1981 gegen 07,40 Uhr mit seinem PKW in Kierling/Bezirk Wien-Umgebung/Niederösterreich auf der Bundesstraße 14 in Richtung Tulln gefahren. Da er den Eindruck gehabt hätte, ein Gendarmeriebeamter habe sein Kennzeichen notiert, sei er auf der Rückfahrt um etwa 08,00 Uhr beim Beamten stehengeblieben und habe sich erkundigt, ob dies tatsächlich der Fal... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Einladung, zum Gendarmerieposten mitzukommen - keine Festnahme Entscheidungstexte B 572/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1982 B 572/81 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird ausgeführt: Der Beschwerdeführer sei am 13. Oktober 1981 gegen 07,40 Uhr mit seinem PKW in Kierling/Bezirk Wien-Umgebung/Niederösterreich auf der Bundesstraße 14 in Richtung Tulln gefahren. Da er den Eindruck gehabt hätte, ein Gendarmeriebeamter habe sein Kennzeichen notiert, sei er auf der Rückfahrt um etwa 08,00 Uhr beim Beamten stehengeblieben und habe sich erkundigt, ob dies tatsächlich der Fal... mehr lesen...
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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Einladung, zum Gendarmerieposten mitzukommen - keine Festnahme Entscheidungstexte B 572/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1982 B 572/81 ... mehr lesen...
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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Einladung, zum Gendarmerieposten mitzukommen - keine Festnahme Entscheidungstexte B 572/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1982 B 572/81 ... mehr lesen...
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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Einladung, zum Gendarmerieposten mitzukommen - keine Festnahme Entscheidungstexte B 572/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1982 B 572/81 ... mehr lesen...
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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Einladung, zum Gendarmerieposten mitzukommen - keine Festnahme Entscheidungstexte B 572/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1982 B 572/81 ... mehr lesen...
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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Einladung, zum Gendarmerieposten mitzukommen - keine Festnahme Entscheidungstexte B 572/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1982 B 572/81 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird ausgeführt: Der Beschwerdeführer sei am 13. Oktober 1981 gegen 07,40 Uhr mit seinem PKW in Kierling/Bezirk Wien-Umgebung/Niederösterreich auf der Bundesstraße 14 in Richtung Tulln gefahren. Da er den Eindruck gehabt hätte, ein Gendarmeriebeamter habe sein Kennzeichen notiert, sei er auf der Rückfahrt um etwa 08,00 Uhr beim Beamten stehengeblieben und habe sich erkundigt, ob dies tatsächlich der Fal... mehr lesen...
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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Einladung, zum Gendarmerieposten mitzukommen - keine Festnahme Entscheidungstexte B 572/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1982 B 572/81 ... mehr lesen...