Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...
Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
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Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...
Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
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Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...
Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...
Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...
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Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...
Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...
Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
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Entscheidungsgründe: I. 1. A F - ein Landwirt - hat mit Vertrag vom 13. September 1978 die Gp. 715 und 716, KG H, im Ausmaß von zusammen 7067 Quadratmeter um den Preis von 205000 S gekauft. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Vbg. Grundverkehrssenates vom 17. März 1980 wurde diesem Rechtsgeschäft gemäß §5 Abs1 des (Vbg.) Grundverkehrsgesetzes, Vbg. LGBl. 18/1977, (im folgenden kurz: Vbg. GVG) die grundverkehrsbehördliche Zustimmung versagt. 2. a) Gegen diesen Besch... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5Vlbg GVG §1 Abs1 litaVlbg GVG §3 Abs1 litaVlbg GVG §5 Abs1Vlbg GVG §6
Rechtssatz: Vbg. GVG 1977; keine Ermächtigung der Grundverkehrsbehörde, im Einzelfall festzustellen, welcher Erwerber den Grundverkehrsinteressen am besten entspricht; denkunmögliche Anwendung des §5 Abs1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. a) Der bf. "Informationsverein L" (künftig: Beschwerdeführer - Bf.) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Fernsehrundfunksendeanlage zum Zweck der Einspeisung und Verarbeitung eines eigenen Programms in ein vorhandenes Kabelnetz. Die Anlage soll der Versorgung einer - aus 458 Wohnungen und 30 Geschäftslokalen bestehenden - Wohnhausanlage mit Kabelfernsehen dienen. Der Bf. hat mit dem an die Post- und Telegraphendirektion für OÖ gerichteten Sch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das als Organ der Bundes-Ingenieurkammer eingerichtete Kuratorium der Wohlfahrtseinrichtungen (s. §§21 Z4 und 28 des Ingenieurkammergesetzes - IKG, BGBl. Nr. 71/1969) wies mit Bescheid vom 9. Mai 1978 den Antrag der Bf. ab, ihr aus dem Versorgungsfonds Zuwendungen aus dem Grund der dauernden Berufsunfähigkeit zu gewähren. Die dagegen an den Kammertag der Bundes-Ingenieurkammer ergriffene (Administrativ-)Beschwerde (s. §28 Abs5 IKG) blieb erfolglos. Der Kamm... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art10BVG-Rundfunk ArtIFernmeldeG §3RundfunkG
Rechtssatz: MRK; Rundfunkfreiheit Bestandteil des Anspruches auf freie Meinungsäußerung nach Art10 BVG-Rundfunk; Betrieb von Rundfunk nur aufgrund bundesgesetzlicher Ermächtigung - Konzessionssystem für Hörfunk und Fernsehen; Kabelrundfunk ist "Rundfunk" iS des ArtI FernmeldeG ... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 9893/1983
Rechtssatz: Statut der Wohlfahrtseinrichtungen (Beschl. des Kammertages der Bundes-Ingenieurkammer vom 30. Juni 1970); Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Feststellung der Gesetzwidrigkeit des §12 Abs1 Entscheidungstexte B 592/78 Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) §3 Abs6 Z6 des Nö. Kommunalstrukturverbesserungsgesetzes 1971, Nö. LGBl. Nr. 264, (im folgenden kurz: KStrVG) verfügt die Vereinigung der im politischen Bezirk Gmünd gelegenen Gemeinden Hirschbach, Süßenbach und Kirchberg am Walde zur Gemeinde Kirchberg am Walde. Die von der Vereinigung betroffenen Gemeinden haben gemäß §5 Abs1 KStrVG mit dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes - das ist seinem §9 zufolge der 1. Jänner 1972 - als eigene Gemeinden z... mehr lesen...