Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 17.551-17.580 von 21.813

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B308/80

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationNö KulturflächenG. LGBl 6145-0VfGG §19 Abs3 Z1 lite idF vor BGBl 353/1981
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; keine Legitimation zur Beschwerdeführung gegen die Versagung der Bewilligung einer Grundstücksteilung gemäß dem Nö. Kulturflächengesetz, LGBl. 6145-0, mangels Eigentum oder Nutzungsberechtigung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

Entscheidungen 17.551-17.580 von 21.813

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten